Bundesrat gegen «Tempo -30-Initiative»
MEDIENMITTEILUNG
Bundesrat gegen «Tempo -30-Initiative»
Der Bundesrat lehnt die Eidgenössische Volksinitiative "für mehr
Verkehrssicherheit durch Tempo 30 innerorts mit Ausnahmen («Strassen für
alle») ohne Gegenvorschlag ab. Er hat das Eidg. Departement für Umwelt,
Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) mit der Ausarbeitung einer
entsprechenden Botschaft beauftragt.
Zwar ist die Stossrichtung der Initiative, die Steigerung von
Verkehrssicherheit und Wohnqualität, zu begrüssen. Allerdings schiesst sie
über das Ziel hinaus: Sie will eine flächendeckende Einführung von Tempo
30 und nimmt zu wenig Rücksicht auf Ausbaugrad und Erscheinungsbild der
Strassen.
Zur Erhöhung der Verkehrssicherheit will der Bundesrat im Rahmen des Neuen
Finanzausgleichs eine Änderung der gesetzlichen Grundlagen über die
Verwendung der allgemeinen Strassenbeiträge an die Kantone vorschlagen:
Die Kantone sollen die entsprechenden Mittel, die sie vom Bund erhalten,
künftig auch zur Umgestaltung des öffentlichen Strassenraums innerorts zur
Förderung der Verkehrssicherheit verwenden.
Ein weiterer Vorschlag des Bundesrates zur Förderung von Zonen mit
Tempobeschränkung besteht darin, die Voraussetzungen für die Anordnung von
solchen Zonen zu vereinfachen. Dieser Lösungsansatz kann auf der Stufe von
Departementsweisungen verwirklicht werden.
Wortlaut der Tempo-30-Initiative
Die Bundesverfassung wird wie folgt ergänzt:
Art. 37bis Abs. 3 (neu)
3Innerorts beträgt die generelle Höchstgeschwindigkeit 30 km/h. Die
zuständige Behörde kann in begründeten Fällen Abweichungen verfügen. Sie
kann insbesondere die Geschwindigkeit auf Hauptstrassen hinaufsetzen,
sofern diese die Sicherheit der Verkehrsteilnehmenden und der Schutz der
Anwohnerschaft namentlich vor Lärm zulassen.
II
Die Übergangsbestimmungen der Bundesverfassung werden wie folgt ergänzt:
Art. 24 (neu)
Binnen Jahresfrist nach Annahme des Artikels 37bis Absatz 3 durch Volk und
Stände erlassen die zuständigen Behörden die notwendigen
Ausführungsbestimmungen und ordnen die entsprechenden
Höchstgeschwindigkeiten innerorts an.
Bern, 26. Januar 2000
UVEK Eidgenössisches Departement für
Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation
Pressedienst
Auskünfte: Hugo Schittenhelm, Pressesprecher UVEK, 031/322'55'48