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CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

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Vereinfachung von Entscheidverfahren

MEDIENMITTEILUNG

Vereinfachung von Entscheidverfahren

Plangenehmigungsverfahren auf Bundesebene werden ab diesem Jahr besser
 koordiniert und vereinfacht. Gestützt auf das entsprechende neue
 Bundesgesetz hat der Bundesrat die entsprechenden Verordnungsänderungen
 auf den 1. März 2000 in Kraft gesetzt.

Geändert oder ersetzt wurden eine Reihe von Verordnungen, die das
 Plangenehmigungsverfahren  in den folgenden Bereichen regeln:
 Grenzwasserkraftwerke, elektrische Anlagen, Eisenbahn-, Schifffahrts- und
 Trolleybusanlagen, Rohrleitungen und Flugplätze. Damit werden die
 bisherigen Regelungen gestrafft und dem neuen Bundesgesetz über die
 Koordination und Vereinfachung von Entscheidverfahren angepasst.

Bern, 2. Februar 2000

UVEK Eidgenössisches Departement für
Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation
Pressedienst