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CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

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Die Eidg. Ausländerkommission (EKA)

Mandat der Eidg. Ausländerkommission (EKA)
vom 6.3.95

Die Kommission:

1. Befasst sich mit allgemeinen Fragen, die sich aus der Anwesenheit von
Ausländerinnen und Ausländern ergeben (wirtschaftlich, sozial, etc.).

2. Erarbeitet Möglichkeiten und Initiativen für ein besseres Zusammenleben
zwischen der schweizerischen und der ausländischen Bevölkerung.

3. Befasst sich mit der Situation der Ausländerinnen und Ausländer unter
verschiedenen Aspekten (rechtlich, schulisch, beruflich etc.);

4. Verbessert deren Information, deren Aus- und Weiterbildungs-möglichkeiten
sowie deren Bereitschaft, mit den ortsüblichen Lebens- und
Arbeitsbedingungen vertraut zu werden und Kontakte zur schweizerischen
Bevölkerung zu pflegen.

5. Bemüht sich darum, in der schweizerischen Bevölkerung das Wissen um die
Probleme, die Andersartigkeit sowie das Gemeinsame der ausländischen
Mitbewohner zu verbessern; sie orientiert über die soziale, wirtschaftliche
und demographische Bedeutung der Ausländerpräsenz und entkräftet bestehende
Vorurteile.

6. Befasst sich mit dem Bereich der Integration der Ausländerinnen und
Ausländer mit fremdenpolizeilicher Bewilligung und wirkt in dieser Hinsicht
koordinierend.

7. Übt in integrationsrelevanten Fragen Mittlerfunktionen zwischen den in
der Ausländerarbeit tätigen Stellen und den Bundesbehörden aus

8. Organisiert regelmässig Aussprachen v. a. mit Ausländervereinigungen,
Ausländerdienststellen und Ausländerkommissionen.

9. Nimmt zu allgemeinen Migrationsfragen Stellung (insbes. aus
integrationspolitischer Sicht).

10. Wird im Vernehmlassungsverfahren zu Erlassen aus dem Migrationsbereich
angehört.

11. Verfasst für Bundesrat / Departemente Gutachten zu bes. Fragen.

12. Verfasst für BR Jahresbericht, Studien und Empfehlungen

Dies sind die bisherigen Aufgaben der EKA. Sie werden in nächster Zeit
modifiziert. Der EKA werden insbesondere neu die Anträge und Stellungnahmen
für finanzielle Beiträge (gemäss Wortlaut Integrationsartikel, Art. 25a
ANAG) übertragen.