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Abenteuer-, Risiko- und Extremtätigkeiten in der Natur: Die Ausbildung der Canyoning-Guides soll vereinheitlicht werden

3003 Bern, 2. Februar 2000

Medieninformation

Abenteuer-, Risiko- und Extremtätigkeiten in der Natur: Die Ausbildung der
Canyoning-Guides soll vereinheitlicht werden

 Eine vom Bund eingesetzte Projektgruppe erarbeitet derzeit zusammen mit
Vertretern der Canyoning-Anbieter Richtlinien für die Ausbildung der
Canyoning-Guides. Vorgesehen ist eine dreistufige Ausbildung, deren erste
Module im Jahr 2000 als Pilotkurse umgesetzt werden sollen. Der Bundesrat
hat von den bisherigen Resultaten sowie den geplanten weiteren Schritten
Kenntnis genommen.

Auf dem Hintergrund des Canyoning-Unglückes vom 27. Juli 1999 hat der
Bundesrat die Regierungen der Kantone sowie interessierte Institutionen und
Organisationen eingeladen, vom Bund geprüfte mögliche Massnahmen im
Zusammenhang mit Abenteuer-, Risiko- und Extremtätigkeiten in der Natur zu
kommentieren.

Keine zusätzlichen gesetzlichen Regelungen
Die eingegangenen Antworten bestätigen weitgehend die Haltung des Bundes,
wonach auf weitere gesetzgeberische Massnahmen betreffend Canyoning
verzichtet werden soll. Es soll damit auch künftig Sache der
Verantwortlichen sein, Selbstverantwortung zu tragen und das Risiko der
Tätigkeiten auf ein Mindestmass einzuschränken.

Ausarbeitung einheitlicher Ausbildungs-Richtlinien
Eine Initiierung von einheitlichen Ausbildungsrichtlinien betreffend
Canyoning durch das Bundesamt für Sport Magglingen (BASPO) im Auftrag des
Eidg. Departementes für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS)
wurde von den Befragten mehrheitlich begrüsst. Die entsprechenden Arbeiten
wurden bereits Ende 1999 durch eine Projektgruppe, die sich aus Vertretern
des BASPO, der Canyoning-Anbieter, des Schweizer Bergführerverbandes und der
Schweizerischen Beratungsstelle für Unfallverhütung (bfu) zusammensetzt,
aufgenommen.

Bereits im Oktober haben sich die drei grössten Schweizer Canyoning-Anbieter
zum Schweizer Canyoning-Verband zusammengeschlossen. Zusammen mit der
privaten Commission Européenne de Canyon (CEC) wollen sie ab Frühling 2000
Ausbildungskurse durchführen.
18 weitere Veranstalter, die Canyoning anbieten, haben in der Zwischenzeit
ebenfalls die Gründung eines Verbandes in die Wege geleitet. Dieser soll in
erster Linie Ausbildungen für verschiedene Outdooraktivitäten organisieren.
In Zusammenarbeit mit Vertretern der involvierten Bundesstellen wurde die
generelle Zielrichtung festgelegt. Die Ausbildung für Canyoning-Guides ohne
Bergführerdiplom soll drei Stufen beinhalten. Im Frühling 2000 wird mit
einem Pilotkurs für die obersten Kader gestartet, die übrigen Stufen werden
anschliessend sukzessive umgesetzt.

Die Projektgruppe unter der Leitung des BASPO steht mit beiden Gruppierungen
in Kontakt. Sie wird die Entwicklung begleiten und parallel dazu Lösungen
erarbeiten, damit die Ausbildungen und weitere sicherheitsfördernde
Massnahmen als Voraussetzung für die kommerzielle Tätigkeit umgesetzt werden
können. Im Vordergrund stehen dabei Richtlinien für die Durchführung von
kommerziellen Tätigkeiten analog derjenigen der Schweizerischen Kommission
für Unfallverhütung auf Skiabfahrten und Loipen.

Nationaler Workshop vorgesehen
Der Vorschlag seitens des Bundes, in einem nationalen Workshop eine
generelle Lagebeurteilung zur Zunahme der Extrem- und Risikotätigkeiten in
unserer Gesellschaft vorzunehmen fand Zustimmung. Allerdings wurde kein
unmittelbarer Handlungsbedarf angemeldet, so dass das BASPO im Laufe des
Jahres 2000 vorerst eine Befragung bei Kantonen und Interessierten
durchführen wird, um die Problemstellung zu konkretisieren.

 EIDGENÖSSISCHES DEPARTEMENT FÜR VERTEIDIGUNG,  BEVÖLKERUNGSSCHUTZ UND SPORT
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