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Führungsstab Lothar präsentiert Massnahmen gegen Waldschäden

MEDIENMITTEILUNG

Orkan Lothar

Führungsstab Lothar präsentiert Massnahmen gegen Waldschäden

Der Führungsstab Lothar schlägt dem Bund 14 konkrete Massnahmen vor. Damit
 sollen in erster Linie Folgeschäden für den Wald vermindert und der Zusam
-men-bruch des Holzmarktes verhindert werden. Die Vorschläge des
 Führungsstabs ha-ben den Stellenwert eines Expertenberichts. Der Stab
 wurde vom Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL) nach dem Orkan
 Lothar am 27. Dezember 1999 eingesetzt und von Forstdirektor Werner
 Schärer geleitet. Das BUWAL wird nun eine Vorlage zu Handen des Departe
-mentsvorstehers UVEK ausarbeiten. Der Bundesrat will dem Parlament in der
 Märzsession eine "Verordnung der Bundes-versammlung" unterbreiten.

Der Führungsstab hat den Medien heute seine Vorschläge zur Bekämpfung der
 Waldschäden präsentiert. Das Massnahmenpaket hat zwei Schwerpunkte:

1. Verhinderung von Folgeschäden: Der Führungsstab schlägt vor,
 Bundesbeiträge an die Entfernung und Verwertung des Sturmholzes zu
 leisten, wenn das Liegenlassen der Stämme Folgeschäden provozieren würde.
 Zum Beispiel, wenn der Borkenkäfer sich ausbreiten würde oder wenn ein
 Schutzwald seine Funktion nicht mehr erfüllt und Menschen oder Sachwerte
 gefähr-det sind. Subventionen sollen nur dann ausgerichtet werden, wenn
 Folgeschä-den drohen und wenn der kantonale Forstdienst entsprechende
 Massnahmen anordnet. Diese Regelung gilt für öffentliche Wälder ebenso wie
 für Privatwälder. Der Führungsstab geht davon aus, dass etwa zwei Drittel
 des Sturmholzes aus dem Wald geholt werden und etwa ein Drittel
 liegenbleiben wird.

2. Absatzförderung: Mit Hilfe von regionalen Sturmholzzentralen soll das
 Sturmholz optimal vermarktet werden. Die Unterstützung dieser Zentralen
 soll nach dem Leistungsprinzip er-folgen. Pro Kubikmeter verkauftes Holz
 sollen die Zentralen einen fixen Beitrag erhalten. Ausserdem sollen
 Beiträge an die Lagerung von Holz entrichtet werden. Auch längerfristig
 gilt es, die Marktchancen des ökologischen Rohstoffs Holz zu verbessern.
 Ein Förderungs-programm (Programm Holz 2000 und Nachfolge-programm)
 existiert bereits. Als Antwort auf Lothar soll dieses Progamm aufgestockt
 werden.

Ausserdem umfasst der Katalog des Führungsstabs folgende Massnahmen:
 Waldpflege, Wieder-instandstellung der Waldstrassen, Arbeitssicherheit,
 Unterstützung von Holzankäufen im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit,
 Ausscheidung von Waldreservaten, Grund-lagen-forschung sowie die Zulassung
 von 40-Tönnern für den Abtransport des Holzes. Die genauen Massnahmen und
 die geschätzen Kosten sind im Anhang aufgelistet.

Lothar kostet den Bund 600 Millionen Franken

Das Massnahmenpaket, das der Führungsstab vorschlägt, hätte für den Bund in
 den nächsten vier Jahren Kosten von rund 420 Millionen Franken zur Folge.
 Dazu kommen Investitionskredite von 60 Millionen Franken.

Ausserhalb des Waldpaketes kommen 110 Millionen Franken hinzu für:

· Die Wiederinstandstellung von Eisenbahnen und Strassen.
· Entschädigungen für Hochstamm-Obstbäume.
· Aufstockung des Programmes "Energie 2000".

Ein Grossteil der forstlichen Massnahmen könnte über das bestehende
 Waldgesetz abgewickelt werden. Für drei Massnahmen ist eine "Verordnung
 der Bundesversammlung" notwendig, wie dies für solche Fälle im Waldgesetz
 vorgesehen ist: Für die Subventionierung der Lagerung von Holz, die
 Ausscheidung von Waldreservaten auf Lothar-Sturmflächen und die
 Ausnahmebewilligung für 40-Tönner.

Der Führungsstab hat sich auch mit der Frage befasst, ob die vom Orkan
 betroffenen Privat-waldbesitzer eine Entschädigung für ihre Verluste
 erhalten sollen. In diesem Punkt konnte er sich nicht auf einen konkreten
 Vorschlag einigen. Er empfiehlt dem Bund, eine Lösung zu suchen, damit in
 Härtefällen Beiträge ausgerichtet werden können.

BUWAL bereitet Vorlage vor

BUWAL-Vizedirektor Willy Geiger bedankte sich für die wertvolle Arbeit, die
 der Führungs-stab in nur einem Monat geleistet hat. Die Vorschläge würden
 sich im Grundsatz mit der Philosophie des BUWAL decken, sagte Geiger. Die
 Gelder des Bundes müssten gezielt für den Schutz des noch intakten Waldes,
 den Wiederaufbau des zerstörten Waldes, für technische Schutzmassnahmen
 und für die Absatzförderung des ökologischen Rohstoffes Holz eingesetzt
 werden. Er versprach, das Tempo, das der Führungsstab bei der
 Krisenbewältigung vorgegeben hat, beizubehalten. Das BUWAL werde -
 basierend auf den Vorarbeiten des Führungsstabs - in den nächsten Tagen
 zuhanden des Departements einen Vorschlag für eine "Verordnung der
 Bundesversammlung" ausarbeiten. Der Zeitplan sieht vor, dass sich der
 Bundesrat Mitte Februar und das Parlament Mitte März damit befassen
 werden.

Bern, 1. Februar 2000

BUNDESAMT FÜR UMWELT, WALD UND LANDSCHAFT
Informationsdienst
Auskunft

Werner Schärer, Chef Führungsstab Lothar und Eidg. Forstdirektor, Bundesamt
 für Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL), Tel. 031 324 78 36

Willy Geiger, Vizedirektor, Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft
 (BUWAL), Tel. 031 322 24 96

Anhang

Vorgeschlagene Massnahmen des Führungsstabs Lothar
 (http://www.uvek.admin.ch/doku/presse/2000/d/00020102.pdf)