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Platznot im Parlamentsgebäude und in den Bundeshäusern

PRESSEMITTEILUNG

Platznot im Parlamentsgebäude und in den Bundeshäusern

Der Bundesrat hat heute das Eidg. Finanzdepartement damit beauftragt,
ein Konzept für die Raumbenützung im Parlamentsgebäude und in den
umliegenden Bundeshäusern auszuarbeiten. Notwendig wird dieses neue
Konzept wegen des wachsenden Platzbedarfs von Parlament, Bundesrat und
Bundeskanzlei. Der Bedarf soll mit den bestehenden Räumlichkeiten
gedeckt werden. Grössere Neubauten oder der Erwerb grösserer
Liegenschaften stehen nicht zur Diskussion.
In den letzten Jahren haben die Raumbedürfnisse des Parlamentes, der
Parlamentsdienste, des Bundesrates, der Departemente und der
Bundeskanzlei stark zugenommen. Gründe dafür sind unter anderem
zusätzliche Arbeitsplätze für Parlamentarierinnen und Parlamentarier,
der Ausbau des Personalbestandes der Parlamentsdienste und die Zunahme
der Arbeitsplätze für die Medien. Im Parlamentsgebäude wurden
verschiedene Ausbauten vorgenommen. Die räumlichen Reserven sind nun
aufgebraucht. Erneut wurde jedoch zusätzlicher Raumbedarf angemeldet.
Dieser kann nur noch gedeckt werden, wenn andere bestehende
Arbeitsplätze ausgelagert werden.
Der Bundesrat hat nun das EFD damit beauftragt, ein
Unterbringungskonzept auszuarbeiten. Dieses hat Lösungsvorschläge zu
unterbreiten, die in den bestehenden Raumstrukturen realisiert werden
können. Der Raumbedarf aller betroffenen Organisationen soll
längerfristig - mit einem Zeithorizont von mindestens zehn Jahren -
definiert werden. Für die Auslagerung von Arbeitsplätzen sind objektive
Kriterien festzulegen. Die Finanzierung der notwendigen Massnahmen
erfolgt im Rahmen der Investitionsplanung des Bundesamtes für Bauten und
Logistik (BBL). Es werden keine zusätzlichen Mittel freigestellt.
Die Realisierung des Konzeptes stützt sich auf eine dreistufige
Projektorganisation ab:
- Eine Steuergruppe fällt alle strategischen Entscheide und trägt die
Gesamtverantwortung für den Projekterfolg. Die Steuergruppe wird vom
Direktor des BBL geleitet. Ihr gehören auch der Generalsekretär oder die
Generalsekretärin der Bundesversammlung, der Vizekanzler sowie die
Generalsekretärin und alle Generalsekretäre der Departemente an.
- Die Projektleitung beauftragt, koordiniert und kontrolliert die
Projektgruppen und formuliert Anträge an die Steuergruppe. In der
Projektleitung vertreten sind alle Leiterinnen und Leiter der
Arbeitsgruppen. Den Projektleiter stellt das BBL.
- Arbeitsgruppen erarbeiten und beurteilen Varianten von
Problemlösungen, die ihnen von der Projektleitung zugewiesen werden. Sie
werden fallweise von der Projektleitung eingesetzt.
Das Projekt startet im März 2000. Bis im Juni 2000 wird der
längerfristige Raumbedarf von Parlament/Parlamentsdiensten, Bundesrat,
Departementen und der Bundeskanzlei definiert und überprüft. Im Herbst
dieses Jahres fällt der Entscheid über die längerfristige Belegung des
Parlamentsgebäudes und der Bundeshäuser und über die erforderlichen
Auslagerungen. Ab Anfang 2001 wird das Konzept in Etappen realisiert.
EIDG. FINANZDEPARTEMENT
Presse- und Informationsdienst

Auskunft:
Gustave E. Marchand, Direktor BBL, Tel. 031/325 50 01

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2.2.2000