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Verkehrshalbierungs-Initiative: Radikalkur nach falschem Rezept

MEDIENMITTEILUNG

Verkehrshalbierungs-Initiative: Radikalkur nach falschem Rezept

Volk und Stände sollen am kommenden 12. März die Verkehrshalbierungs
-Initiative ablehnen. Dies empfiehlt Bundesrat Moritz Leuenberger im Namen
 des Bundesrates. Zum einen lassen sich die Ziele des Volksbegehrens nur
 mit einschneidenden Zwangsmassnahmen erreichen. Zum anderen hätte ein Ja
 unabsehbare Konsequenzen für Berg- und Randgebiete. Das Eidg. Departement
 für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) hat heute die
 Kernargumente gegen die Initiative veröffentlicht.

Die Verkehrshalbierungs-Initiative verlangt, den motorisierten
 Strassenverkehr innerhalb von nur zehn Jahren auf den Stand von 1970
 zurückschrauben. Diese Forderung geht dem Bundesrat viel zu weit. Mit vier
 autofreien Sonntagen zum Beispiel könnte die Verkehrshalbierung nur gerade
 zu einem Fünfzigstel erreicht werden. Selbst mit so drastischen Massnahmen
 wie einer Erhöhung des Benzinpreises auf drei Franken würde das
 Reduktionsziel verfehlt. Nötig wären deshalb Zwangsmassnahmen wie
 temporäre Fahrverbote oder Kilometerkontingentierungen. Der Staat müsste
 also sagen, wer wieviel Auto fahren darf. Bundesrat Leuenberger dazu:
 "Eine derartige Bevormundung der Bürgerinnen und Bürger widerspricht
 unserem Staatsverständnis. Der Drang nach Mobilität liess sich nie und
 lässt sich auch heute nicht unterdrücken.

Nicht Mobilität, sondern schädliche Folgen bekämpfen

Bundesrat  Leuenberger zum menschlichen Grundbedürfnis nach Mobilität: "Aus
 unserem Ziel, allen Menschen die Teilnahme an der Gesellschaft zu
 garantieren, und aus unserem Bestreben, eine möglichst chancengleiche
 Gesellschaft zu verwirklichen, ergibt sich der politisch begründete
 Anspruch auf Mobilität. Diese ist eine Bedingung, dass sich die einzelnen
 Menschen soziale Geltung verschaffen können, und ein Mittel, um das
 Grundrecht auf Chancengleichheit zu garantieren. Der Anspruch auf
 Mobilität ist zwar nicht wie ein verfassungsmässiges Recht einklagbar,
 aber seine Verweigerung kann eine politische und soziale Diskriminierung
 bedeuten. Nicht die Mobilität, sondern deren schädliche Auswirkungen sind
 zu bekämpfen."

Bereits Massnahmen getroffen

Auf diesem Weg haben Bund und Kantone in den vergangenen Jahren bereits
 zahlreiche Massnahmen ergriffen. Leuenberger  erinnert etwa an die
 Verschärfung der Abgas- und Lärmvorschriften, die bevorstehende Einführung
 der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe, das CO2-Gesetz, den vom
 Parlament beschlossenen Einstieg in die ökologische Steuerreform, die
 Modernisierung unserer Bahnen sowie verschiedene Verbesserungen im Bereich
 der Verkehrssicherheit. Diesen Weg gilt es in den kommenden Jahren im
 Einklang mit der Europäischen Union konsequent weiterzuverfolgen.

Nicht haltbar ist die Behauptung des Initiativkomitees, eine Halbie-rung
 des motorisierten Strassenverkehrs lasse sich wirtschaftsverträglich
 umsetzen. Eine vom Dienst für Gesamtverkehrsfragen in Auftrag gegebene
 Studie kommt  zum Schluss, dass "eine Verkehrshalbierung überwiegend
 negative Auswirkungen auf das Wirtschaftswachstum zeitigt. Eine
 fristgerechte Umsetzung dürfte die Wirtschaftskraft derart schwächen, dass
 auch die Beschäftigung negativ betroffen wird." (Reduktionspotenziale beim
 motorisierten Strassenverkehr, EDMZ Nr. 801.564d)

Grosse Nachteile für Randregionen und Tourismus

Besonders einschneidend sind die Auswirkungen für die Berg- und
 Randgebiete, den Tourismus sowie das Transportgewerbe. Der öffentliche
 Verkehr ist nicht in der Lage, den zu erwartenden Mehrverkehr zu
 verkraften. Dieser müsste seine Kapazität innerhalb von zehn Jahren
 verdoppeln. Das ist allein schon aus finanziellen Gründen unrealistisch.
 Moritz Leuenberger warnt im weiteren vor einer drohenden internationalen
 Isolation. Um ihre internationalen Verpflichtungen einzuhalten, müsste die
 Schweiz entweder Sonderregelungen treffen, die sich gegen die eigene
 Wirtschaft und Bevölkerung richteten, oder dann die entsprechenden
 Verträge kündigen. Im Fall des Landverkehrsabkommens würde damit das ganze
 bilaterale Vertragswerk mit der Euro-päischen Union hinfällig.

 Bern, 31. Januar 2000

UVEK Eidgenössisches Departement für
Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation
Pressedienst

Beilagen: Argumentarium