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Weltweite Regelung für den Export von gentechnisch veränderten Organismen

MEDIENMITTEILUNG

Montreal: ein Erfolg

Weltweite Regelung für den Export von gentechnisch veränderten Organismen

Die Schweizer Delegation  ist erfreut über die am Samstag in Montreal
 erfolgte Verabschiedung des Protokolls über die biologische Sicherheit.
 Die Delegation hat sich sehr stark für einen erfolgreichen Abschluss der
 Verhandlungen engagiert. In Zukunft ist der Export von  lebenden,
 gentechnisch veränderten Organismen (GVO) weltweit durch einen
 gesetzlichen Rahmen geregelt. Nach langen Verhandlungen konnte zwischen
 den Erfordernissen des Umweltschutzes und den Interessen des Welthandels
 einen Kompromiss erzielt werden.

Unter der Führung des Botschafters  Beat Nobs, Chef der Abteilung
 Internationales des BUWAL, hat sich die Schweizer Delegation sehr stark
 für einen erfolgreichen Abschluss der Verhandlungen in Montreal engagiert.
 Als Wortführerin einer Gruppe von Ländern, die eine Kompromisslösung
 vorgeschlagen hatten, hat die Delegation den Vorsitz verschiedener
 Arbeitsgruppen inne gehabt. Ihre wichtige Funktion beim Abschluss der
 Verhandlungen ist mehrfach anerkannt worden, insbesondere im Rahmen der
 heftigen Diskussion zur Ausfuhr von gentechnisch veränderten
 Agrarprodukten.

Das Protokoll war Gegenstand von Verhandlungen im Rahmen des Abkommens von
 Rio zum Schutz der Biodiversität. Es strebt im wesentlichen die
 Verringerung der potenziellen Risiken für die biologische Vielfalt an, die
 mit dem Export  von gentechnisch veränderten Organismen verbunden sind.
 Von der neuen Vereinbarung betroffen sind vor allem das Saatgut und
 Agrarprodukte wie Soja, Mais, Getreide, Maniok und Tomaten, die für den
 Konsum oder die Verarbeitung bestimmt sind.

Wichtigster Bestandteil des Protokolls ist das sogenannte AIA-Verfahren
 ("advanced informed agreement"). Das AIA-Verfahren sieht die "Zustimmung
 nach erfolgter Information"  vor. Das Verfahren garantiert, dass das
 exportierende Land dem Empfängerland alle notwendigen Informationen
 zustellt, um die mit den GVO verbundenen Umweltrisiken noch vor dem Import
 beurteilen zu können. Dieses Prinzip ist vor allem für diejenigen
 Entwicklungsländer wichtig, welche noch keine nationale Gesetzgebung im
 Umgang mit Biotechnologien kennen.

Nebst der Regelung der Exporte von GVO wird das Protokoll noch die
 Unterstützung der wissenschaftlichen und technischen Zusammenarbeit
 zwischen Nord und Süd erlauben, um die Anwendungen der Biotechnologien zu
 harmonisieren. Ebenso wird die Vereinbarung als Referenz für das
 zukünftige Wirken der internationalen Gemeinschaft bezüglich des Umgangs
 mit GVO in der Umwelt dienen. Das Protokoll beinhaltet keine zusätzlichen
 Verpflichtungen für die Schweiz. Seit 1995 handelt die Schweiz beim Export
 von lebenden, gentechnisch veränderten Organismen auf freiwilliger Basis
 entsprechend den im Protokollentwurf vorgesehenen Bestimmungen.

Bern, 29. Januar 2000
UVEK Eidgenössisches Departement für
Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation
Pressedienst

Auskünfte:

Philippe Roch, Direktor Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL),
 Natel 079 292 40 33

Beat Nobs, Botschafter, Chef der Abteilung Internationales, Bundesamt für
 Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL), Natel 001 514 591-3821

François Pythoud, Sektion Biotechnologie und Stoffflüsse, Bundesamt für
 Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL), Natel 001 514 947-0609 (lang läuten
 lassen)