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Sterbehilfe: Mündliche Information durch Vizekanzler Casanova

Sterbehilfe: Mündliche Information durch Vizekanzler Casanova

Muss die Sterbehilfe gesetzlich geregelt werden? Mit dieser Frage befasste
sich der Bundesrat heute Vormittag, als er Kenntnis vom Bericht der
Arbeitsgruppe "Sterbehilfe" nahm. Die Mehrheit der Arbeitsgruppe kommt zum
Schluss, dass strafrechtlich nicht verfolgt werden soll, wer einer unheilbar
kranken, kurz vor dem Tod stehenden Person auf deren eindringliches
Verlangen hin direkte aktive Sterbehilfe leistet, um sie von unerträglichen
nicht behebbaren Leiden zu erlösen. Zudem sollen die passive und indirekte
aktive Sterbehilfe, die heute schon erlaubt sind, im Gesetz ausdrücklich
geregelt werden.

Der Bundesrat hat in einer ersten Diskussion die drei Optionen erörtert, die
in diesem sehr heiklen Bereich denkbar sind:

* Die bisherigen Regelungen werden beibehalten und es werden keine neuen
Gesetzesbestimmungen erlassen ;

* Was in der Praxis heute schon möglich ist, nämlich die passive und die
indirekte aktive Sterbehilfe, wird im Gesetz geregelt ;

* Im Gesetz wird nicht nur die passive und die indirekte aktive
Sterbehilfe, sondern auch die direkte aktive Sterbehilfe geregelt ;

Der Bundesrat hat sich noch nicht auf eine bestimmte Option festgelegt. Er
hat jedoch das EJPD beauftragt, in Beantwortung der Motion Ruffy einen
Bericht an das Parlament vorzubereiten; darin soll namentlich eine
Gesetzesänderung vorgeschlagen werden, mit der geregelt werden soll, was in
der Praxis heute schon möglich ist.

Bern, 26. Januar 2000