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Österreich und die Schweiz verstärken die Zusammenarbeit an der Grenze

PRESSEMITTEILUNG

Österreich und die Schweiz verstärken die Zusammenarbeit an der Grenze

Der Bundesrat hat heute den Vereinbarungen mit der Österreichischen
Bundesregierung zugestimmt, die eine engere Zusammenarbeit an der Grenze
vorsehen. Die Zusammenarbeit in Form von sogenannten
„nebeneinanderliegenden Grenzabfertigungsstellen“ verfolgt zwei Ziele:
Zum einen erleichtert sie den Reisenden den Grenzübergang, indem sie nur
noch einmal anhalten müssen, und zum andern können die Zollorgane ihren
Bestand auf den betreffenden Posten reduzieren und das freigespielte
Personal für andere Überwachungsaufgaben einsetzen
Die neuen Vereinbarungen, die auch die Regierung des Fürstentums
Liechteinstein einbinden, sehen die Errichtung nebeneinanderliegender
Grenzabfertigungsstellen in Widnau (CH)/ Wiesenrain, Ruggel(FL)/Nofels
und Mauren(FL)/Tosters vor. Am Übergang Rheineck(CH)/Gaissau wird die
Zone um eine Fussgänger- und Fahrradbrücke erweitert.

Bei den Vereinbarungen handelt es sich um Standardverträge, die schon
mit den andern Nachbarstaaten der Schweiz - aber auch mit Österreich -
abgeschlossen worden sind.
Zwischen dem schweizerischen Zollgebiet (einschliesslich des Fürstentums
Liechtenstein) und dem österreichischen Staatsgebiet bestehen 16
Grenzabfertigungsstellen. Gestützt auf das Rahmenabkommen von 1963
wurden bisher nebeneinanderliegende Grenzabfertigungsstellen in
Schaanwald/Tisis, Buchs, Rheineck/Gaissau, St.Margrethen und Lochau
errichtet.

In diesen - und den neu vereinbarten - Grenzübergängen unterstützen und
sichern sich die Bediensteten der beiden Länder gegenseitig bei der
Aufgabenerfüllung, wobei jeder Bedienstete seinen eigenen Auftrag
wahrnimmt. Die Dienstausführung basiert jeweils auf einer gemeinsamen
Dienstanweisung und auf den für beide Seiten gültigen
Sicherheitsbestimmungen.

Für die Reisenden bringen die Vereinbarungen eine Beschleunigung der
Grenzabfertiung mit sich.

Die vier neuen Vereinbarungen stehen im Einklang mit dem 1990 mit der
EWG geschlossenen Abkommen über die Erleichterung der Kontrolle und
Formalitäten im
 Güterverkehr; zudem sieht auch das im Juni 1999 unterzeichnete
Landverkehrsabkommen mit der EU Erleichterungen von Grenzkontrollen vor.

EIDG. FINANZDEPARTEMENT
Presse- und Informationsdienst

Auskunft:
- aus rechtlicher Sicht:
Hans Georg Nussbaum, Sektionschef OZD   Tel. 031/322 65 88
- auf operativer Ebene:
GWK, Kdo II, Schaffhausen      Tel. 052/633 14 04

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26.1.2000