Schweizer Wappen

CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

Homepage
Mail
Suche

Verwendung der Überschussreserven der Nationalbank - Klausursitzung des Bundesrates vom 19.1.2000

Klausursitzung des Bundesrates vom 19.1.2000

Mündliche Information durch Vizekanzler Achille Casanova

Verwendung der Überschussreserven der Nationalbank

Der Bundesrat hat sich gestern Abend über die Verwendung der überschüssigen
Goldreserven der Nationalbank ausgesprochen und Herrn Bundesrat Villiger
beauftragt, mit den Kantonen über verschiedene Möglichkeiten ein Gespäch zu
führen. Erst danach wird der Bundesrat seine Entscheide treffen und in einer
breiten Vernehmlassung seine Vorstellungen zur Diskussion bringen.

Die Ausgangslage

Die Ausgangslage ist bekannt: Aufgrund der Aufhebung der Goldbindung des
Frankens können rund die Hälfte der Goldreserven der Nationalbank - 1´300
Tonnen Gold - für andere öffentliche Zwecke verwendet werden. Dies macht, je
nach Goldpreis, knapp 17 Milliarden Franken aus.

Für den Bundesrat ist weiterhin klar, dass 500 Tonnen für die Stiftung
solidarische Schweiz eingesetzt werden sollen. Es geht somit um eine
sinnvolle Verwendung der übrigen 800 Tonnen.

Die Vorstellungen der Departemente

Anfangs Dezember hat der Bundesrat das Finanzdepartement beauftragt, die
verschiedenen Verwendungsmöglichkeiten mit den einzelnen Departementen zu
diskutieren. Gestern Abend hat Bundesrat Kaspar Villiger den Bundesrat über
diese Gespräche orientiert.

Dabei kristallisieren sich zwei Hauptstossrichtungen heraus: Eine Verwendung
für zusätzliche Leistungen im AHV-Bereich für klar definierte
Empfängerkreise - zum Beispiel soziale Abfederung der 11. AHV-Revision oder
Erhöhung der Ergänzungsleistungen - sowie die Finanzierung einer
Bildungsoffensive vor allem im Bereich der neuen Informations- und
Kommunikationstechnologien.

Bei der gestrigen Diskussion hat sich der Bundesrat grundsätzlich für eine
Lösung ausgesprochen, die diesen beiden Bereichen Nutzen bringt. Es handelt
sich um wichtige und notwendige Vorhaben, welche eine hohe Akzeptanz
geniessen können, und - was für den Bundesrat besonders wichtig ist - auch
den Kantonen zu Gute kommt.

Fallen gelassen wurde dagegen die Idee des Einsatzes dieser Mittel zum
Schuldenabbau. Der Bundesrat ist sich auch darüber einig, dass bei der
Verwendung der überschüssigen Goldreserven grundsätzlich eine
Substanzerhaltung angestrebt werden soll.

Wie weiter?

Bundesrat Villiger wird heute Donnerstag  mit den Finanzdirektoren der
Kantone über die Absichten des Bundesrates diskutieren. Im Lichte dieser
Gespräche wird das Finanzdepartement dem Bundesrat konkrete Anträge über das
weitere Vorgehen im Hinblick auf eine breite Vernehmlassung stellen.

20. Januar 2000