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Lohnnebenkosten senken oder Mehrwertsteuer entlasten

Medienmitteilung 19. Januar 2000
Lohnnebenkosten senken oder Mehrwertsteuer entlasten: BSV veröf-fentlicht
Zusatzstudie zur Verwendung von Energiesteuer-Einnahmen

Eine Entlastung der MWST durch Mittel der Energiesteuer - beispielsweise im
Zusammenhang mit der 11. AHV-Revision - würde sich insgesamt positiver auf
das Bruttoinlandprodukt und auf die Steuerbelastung von Haushalten mit
tiefem Einkommen und von Rentnerhaushalten auswirken, als wenn diese Mittel
zur Senkung der Lohnnebenkosten eingesetzt würden. Eine Studie des
Bundesamtes für Sozialversicherung, die an die Arbeiten der
interdepartementalen Arbeits-gruppe "Ökologische Steuerreform" anknüpft,
gelangt zu diesem Schluss. Die Verwendung der Einnahmen der Energiesteuer
zur Entlastung der MWST wäre in Bezug auf die Beschäftigungslage fast gleich
wirksam wie eine Senkung der Lohnnebenkosten, aber in beiden Fällen sind die
Auswirkungen auf den Arbeits-markt bescheiden. Zudem wäre ein System zur
Entlastung der MWST einfach umzusetzen und würde im Gegensatz zur Senkung
der Lohnprozente auch den Nichterwerbstätigen Vorteile bieten.
Das Eidg. Finanzdepartement hat soeben den Bericht der interdepartementalen
Ar-beitsgruppe "Ökologische Steuerreform" (IDA ÖSR) über eine neue
Finanzordnung mit ökologischen Anreizen veröffentlicht, zusammen mit der
Studie von ECOPLAN "Ökolo-gische und wirtschaftliche Auswirkungen der neuen
Finanzordnung mit ökologischen Anreizen" ("ÖSR-Studie"). Das Bundesamt für
Sozialversicherung (BSV), das in der Begleitgruppe zu dieser Studie
mitarbeitete, hat ECOPLAN mit der Berechnung eines zusätzlichen Szenarios
beauftragt. Dieses geht davon aus, dass die Einnahmen aus einer
Energieabgabe - statt zur Senkung der Lohnprozente - zur Entlastung bei der
Mehrwertsteuer verwendet werden. So könnte beispielsweise die im Rahmen der
11. AHV-Revision vorgeschlagene Erhöhung der MWST moderater ausgestaltet
wer-den.
Der vom BSV publizierte Forschungsbericht stellt einerseits eine Verbindung
her zwi-schen der ökologischen Steuerreform und der Finanzierung der
Sozialversicherungen, insbesondere der 11. AHV-Revision, und ermöglicht
anderseits bezüglich der "ÖSR-Studie" einen Vergleich zwischen den Szenarien
"Lohnnebenkosten senken" und "Mehrwertsteuer entlasten".
 Entlastung der MWST bietet Vorteile
Gemäss der Zusatzstudie wirkt sich die Entlastung der MWST (Szenario
"MWST%") insgesamt positiver auf das Bruttoinlandprodukt aus als eine
Senkung der Lohnneben-kosten (Szenario "Lohn%"). Weder die Senkung der
Lohnnebenkosten noch die Entlas-tung der MWST durch Energiesteuer-Einnahmen
sind sehr wirkungsvolle beschäfti-gungspolitische Massnahmen. Der positive
Effekt auf die Beschäftigung im Szenario "Lohn%" ist nur geringfügig stärker
als im Szenario "MWST%". Dieses fällt in sozialer Hinsicht günstiger aus,
indem die Steuerbelastung von Haushalten mit kleinem Ein-kommen und von
Rentnerhaushalten reduziert würde. Im Gegensatz zur Senkung der Lohnprozente
kommt eine Erleichterung bei der MWST auch den Nichterwerbstätigen zugute.
Im Hinblick auf die langfristige Finanzierung der Sozialversicherungen würde
diese Lösung aus Sicht des BSV die grössten Vorteile bieten. Die Beschlüsse
des Par-lamentes im Zusammenhang mit der Energie-Umwelt-Initiative im
vergangenen Jahr weisen allerdings in eine andere Richtung. Das BSV
betrachtet die in seinem Auftrag durchgeführte Studie dennoch als fundierte
und nützliche Diskussionsgrundlage und veröffentlicht sie in diesem Sinne in
Ergänzung des Berichts der IDA ÖSR und der "ÖSR-Studie".

 Bundesamt für Sozialversicherung
 Informationsdienst

Auskünfte: Tel. 031 / 324 06 99
 Olivier Brunner-Patthey, Wissenschaftl. Adjunkt
 Fachdienst Wirtschaft, Grundlagen, Forschung
 Bundesamt für Sozialversicherung

Beilage: Beiträge zur sozialen Sicherheit / Forschungsbericht 1/00 des
Bundesamtes für Sozialversicherung:
«Neue Finanzordnung mit ökologischen Anreizen: Entlastung über Lohn- oder
MWST-Prozente?»
Bestellungen: BBL/EDMZ, 3003 Bern (Bestellnummer 318.010.1/00 df)
Die Studie liegt nur auf Deutsch vor; sie enthält ein Vorwort des BSV sowie
eine Zusammenfassung auf Französisch.
Medienmitteilungen des BSV sowie weitere Informationen finden Sie im
Internet unter www.bsv.admin.ch