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Casino Mendrisio muss definitiv schliessen

Casino Mendrisio muss definitiv schliessen

Der Bundesrat lehnt das Wiedererwägungsgesuch der Tessiner Regierung ab

Der Bundesrat hält daran fest, dass das Casino von Mendrisio auf den 1.
April 2000 seinen Betrieb einstellen muss. Er hat ein Wiedererwägungsgesuch
der Tessiner Regierung abgelehnt, weil darin keine neuen Argumente
vorgebracht werden, die den Bundesrat veranlassen würden, auf seinen
Entscheid vom
22. Dezember 1999 zurückzukommen.

Mit dem neuen Spielbankengesetz (SBG), das per 1. April 2000  in Kraft
tritt, erhalten jene Kursäle eine Uebergangs-Konzession, die über eine
ordentliche, vom Bundesrat genehmigte Boulespielbewilligung verfügen. Diese
Voraussetzung erfüllt das Casino Mendrisio nicht. Es hatte den Betrieb im
November 1997 als reines Automatencasino (ohne Boulespiel) aufgenommen und
damit das bundesrätliche Moratorium umgangen.

Der Bund hat deshalb bereits im Juni 1997 den Kanton Tessin auf das Risiko
aufmerksam gemacht, das mit der Bewilligung bzw. dem Betrieb eines reinen
Automatencasinos ohne Genehmigung des Bundes verbunden ist. Die Tessiner
Regierung hat auch die Betreiber davon in Kenntnis gesetzt. Das Casino
Mendrisio hat seinen Betrieb damit in voller Kenntnis des Risikos
aufgenommen.

Der Bundesrat hält in seinem Entscheid weiter fest, dass entgegen der
Ansicht der Tessiner Regierung keine Ungleichbehandlung mit  anderen
Gesuchen vorliegt, und dass  im Genehmigungsverfahren für den Kursaal
Mendrisio zu Recht erneut überprüft worden sei, ob Mendrisio die Funktion
eines eigenständigen Fremdenverkehrsplatzes erfülle.

Obwohl der Bund rechtzeitig das Risiko aufgezeigt hat, bedauert der
Bundesrat die Konsequenzen aus der Schliessung des Casinos. Er ist aber
davon überzeugt, dass durch die Neukonzessionierung von Spielbanken nach dem
neuen Gesetz längerfristig nicht zuletzt der durch die Schliessung absehbare
Verlust von Arbeitsplätzen im Kanton Tessin mehr als wettgemacht wird. Der
Bunderat hat davon Kenntnis genommen, dass die Betreiber des Casinos
Mendrisio bei der Bundesversammlung eine Aufsichtsbeschwerde in dieser Sache
eingereicht haben.

Bern, 19. Januar 2000

Weitere Auskünfte:

Jürg Pulver, Bundesamt für Polizeiwesen, Tel. 031 322 29 75