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Verordnung zur Statistik des Aussenhandels modernisiert

PRESSEMITTEILUNG

Verordnung zur Statistik des Aussenhandels modernisiert

Der Bundesrat hat heute die Statistik-Verordnung des Aussenhandels
geändert. Die Änderung trägt der elektronischen Verarbeitung der Daten
Rechnung und präzisiert die Frage nach dem Erzeugungsland bei der
Einfuhr.
Die Anpassung drängte sich auf wegen der Entwicklung der
Datenverarbeitung per CD-Rom und Datenbank (Swiss-impex) in den letzten
Jahren. Zudem hatte die Realisierung des EU-Binnenmarktes zu
Schwierigkeiten bei der Bestimmung des effektiven Erzeugungslandes von
Importgütern geführt. Neu ist bei Waren aus der EU statistisch das
Versenderland (bisher: das Ursprungsland) als Herkunftsland zu
deklarieren.
Gebühren für statistische Dienstleistungen basieren künftig auf der
entsprechenden Gebührenverordnung des Bundesamtes für Statistik.

EIDG. FINANZDEPARTEMENT
Presse- und Informationsdienst

Auskunft:
Hans-Ruedi Balmer, Chef Abt. Aussenhandelsstatistik, OZD Tel 031/322 65
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19.1.2000