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Neue Finanzordnung mit ökologischen Anreizen

PRESSEMITTEILUNG

Neue Finanzordnung mit ökologischen Anreizen

Die vom Bundesrat angekündigte Vernehmlassung über die neue
Finanzordnung mit ökologischen Anreizen soll erst nach der
Volksabstimmung über die Energie-Umwelt- und Solarinitiative sowie die
Gegenvorschläge des Parlaments eröffnet werden. Die auf Verwaltungsstufe
bereits erarbeiteten Grundlagen sollen jedoch im Sinne einer
transparenten Verwaltungstätigkeit und im Interesse der bevorstehenden
Diskussionen vor der Volksabstimmung zur Verfügung gestellt werden.
Der Bundesrat hat am 28. Oktober 1998 der Interdepartementalen
Arbeitsgruppe "Ökologische Steuerreform" den Auftrag erteilt, eine
Vernehmlassungsvorlage zur neuen Finanzordnung mit ökologischen Anreizen
auszuarbeiten. Dieser Beschluss fiel zu einem Zeitpunkt, da sich
abzuzeichnen begann, dass die eidg. Räte eigene Vorlagen für
Energieabgaben als Gegenvorschläge zur Energie-Umwelt- und zur
Solarinitiative ausarbeiten würden. Nachdem sich die Arbeiten im
Parlament im Verlaufe des Sommers 1999 zu konkretisieren begannen,
schloss die Arbeitsgruppe ihre Arbeiten auf Mitte September 1999
vorläufig ab, damit der Bundesrat rechtzeitig über das weitere Vorgehen
bei der neuen Finanzordnung mit ökologischen Anreizen befinden konnte.
Am 8. Oktober 1999 schliesslich beendeten die eidg. Räte das
Differenzbereinigungsverfahren zu den Energieabgabe-Vorlagen und
verabschiedeten ihre Gegenvorschläge zur Energie-Umwelt- und zur
Solarinitiative.
Angesichts dieser Entwicklungen hat der Bundesrat nun beschlossen, die
bereits angekündigte Eröffnung des Vernehmlassungsverfahrens zur neuen
Finanzordnung mit ökologi-schen Anreizen erst nach erfolgter
Volksabstimmung zu den Energieabgabevorlagen zu eröffnen. Weil je-doch
im Rahmen der verwaltungsinternen Arbeiten verschiedene Abklärungen
getroffen worden sind, welche für die be-vorstehende Abstimmung von
Bedeutung sein könnten, hat der Bundesrat beschlos-sen, den auf Mitte
September 1999 abgeschlossenen Bericht zusammen mit einer Studie über
die ökologischen und wirtschaftlichen Auswirkungen der neuen
Finanz-ordnung mit ökologischen Anreizen zu veröffentlichen.
Der vorliegende Bericht stellt also Zwischenergebnisse von
verwaltungsinternen Abklärungen dar, welche zu gegebener Zeit noch
vertieft werden müssen. Zudem drängen sich an den Vorschlägen auch
aufgrund der aktuellen Entwicklungen verschiedene Anpassungen auf. Dies
gilt umso mehr, als der Inhalt des Berichts in
 einzelnen Punkten von den nachträglichen, definitiven Beschlüssen der
eidg. Räte zu den Verfassungsbestimmungen abweicht. Die folgende Tabelle
enthält die wesentlichsten Abweichungen.

Beschlüsse der eidg. Räte in der Herbstsession 1999 Annahmen und
Varianten der Arbeitsgruppe
Förderabgabe von 0,3 Rp./kWh Förderabgabe von 0,2 Rp./kWh
Bemessung der Energieabgabe nach Energiegehalt  Zwei Varianten der
Bemessung der Energieabgabe: nach Energiegehalt und nach Energiegehalt
kombiniert mit CO2-Faktor
Senkung der obligatorischen Lohnnebenkosten als Grundsatz für die
Hauptmittelverwendung Zwei Varianten der Senkung der obligatorischen
Lohnnebenkosten (je 1% bei den Sozialversiche-rungsbeiträgen für die
Arbeitslosenversicherung und die AHV) und eine dritte Variante in Form
von Pro-Kopf-Rückerstattungen an die Bevölkerung und einer
Rückverteilung an die Wirtschaft gemäss AHV-Lohnsummen
Keine Belastung von sehr energie-intensiven Produktionsprozessen Eine
Variante ohne und eine Variante mit einer verbleibenden Sockelbelastung
auch für sehr energie-intensive Produktionsprozesse

Gerade aufgrund der Tatsache, dass der Bericht sowohl abgaben- wie auch
verwen-dungsseitig verschiedenste Varianten zur Diskussion stellt,
erlaubt er es, sich über wesentliche Fragen der Energiebesteuerung ein
umfassendes Bild zu machen. Mit der Veröffentlichung der erarbeiteten
Grundlagen will der Bundesrat im Sinne einer transparenten
Verwaltungstätigkeit und im Interesse der bevorstehenden Diskussionen
vor der Volksabstimmung einen Informationsbeitrag leisten.
Mit dem vorliegenden Bericht zur neuen Finanzordnung mit ökologischen
Anreizen werden Vorschläge in bezug auf das ökologische Standbein der
neuen Finanzord-nung unterbreitet. Zentraler Pfeiler der Steuerreform
ist eine stärkere Besteuerung der nichterneuerbaren Energieträger. Für
die erneuerbaren Energien sind im Einklang mit den Beschlüssen der eidg.
Räte Begünstigungen vorzusehen. Die finanziellen Mittel aus der
Energieabgabe sollen primär zur Senkung von Lohnnebenkosten verwendet
werden, wozu zwei konkrete Möglichkeiten aufgezeigt werden.
Darüberhinaus müssen die vom Parlament beschlossenen befristeten
Massnahmen im Bereiche der Energiepolitik finanziert werden.
Die ökologischen und wirtschaftlichen Auswirkungen der Steuerreform
wurden von der Firma Ecoplan berechnet. Dabei zeigt sich, dass es mit
der neuen Finanzord-nung mit ökologischen Anreizen gelingt, eine
erwünschte Umschichtung innerhalb des Steuersystems der Schweiz zu
erreichen, welche positive Auswirkungen auf den
 Energieverbrauch und die Umwelt hat, ohne dies mit spürbaren negativen
wirtschaft-lichen Auswirkungen erkaufen zu müssen.

EIDG. FINANZDEPARTEMENT
Presse- und Informationsdienst

Auskunft:
Peter Saurer, Eidg. Finanzverwaltung, Tel 031 322 60 09

Weiterführende Informationen zu aktuellen Medienmitteilungen finden Sie
im "Hot Spot" auf unserer Website: www.efd.admin.ch.

Bezugsquelle der Berichte
Beide Berichte können bei
BBL/EDMZ, 3003 Bern
Internet: www.admin.ch/edmz
Fax 031 325 50 58

Bericht der Interdepartementalen Arbeitsgruppe
„Ökologische Steuerreform“
Bestellnummer: 601.030-d
Preis: 20 Franken, inkl. MWST

Bericht Ecoplan „Ökologische und wirtschaftliche
Auswirkungen der neuen Finanzordnung
mit ökologischen Anreizen“
Bestellnummer: 601.031-d
Preis: 20 Franken, inkl. MWST

19.1.2000