Schweizer Wappen

CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

Homepage
Mail
Suche

Siebter Bericht über die Schweiz und die Konventionen des Europarates

Bern, 19. Januar 2000

Pressemitteilung

Siebter Bericht über die Schweiz und die Konventionen des Europarates
__________________________________________________________

Der Bundesrat hat den siebten Bericht über die Schweiz und die Konventionen
des Europarates verabschiedet. In diesem Bericht an das Parlament, der zu
Beginn jeder Legislaturperiode erstellt wird, legt der Bundesrat seine
Haltung dar gegenüber jenen Konventionen des Europa-rates, welche die
Schweiz nicht ratifiziert hat. Für jede einzelne dieser Konventionen nennt
er Gründe, weshalb sie nicht ratifiziert wurde und gibt an, welche Priorität
er ihrer Ratifikation zuordnet.

Die Konventionen halten in rechtlich verbindlicher Form die Ergebnisse der
zwischenstaatlichen Zusammenarbeit in Europa fest. Sie betreffen so
unterschiedliche Gebiete wie Menschenrechte und Kultur, Gesundheit und
Tierschutz oder Rechts- und Sozialfragen. Bis heute wurden 174 Konven-tionen
erarbeitet; davon hat die Schweiz gut die Hälfte ratifiziert.

Wie aus dem jetzt verabschiedeten Bericht hervorgeht, beabsichtigt der
Bundesrat, dem Parlament während der Legislaturperiode 1999-2003 mindestens
fünf Konventionen zur Ratifikation vorzuschlagen. Unter ihnen das
Europäische Überein-kommen über Menschenrechte und Biomedizin und sein
Zusatzprotokoll betreffend das Verbot des Klonens menschlicher Lebewesen.

 EIDGENÖSSISCHES DEPARTEMENT
 FÜR AUSWÄRTIGE ANGELEGENHEITEN
 Information