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Agrarpolitik 2002: Geordneter Uebergang, Erhöhung der Starthilfe für Junglandwirte

PRESSEMITTEILUNG / Bern, 12.1.2000

Agrarpolitik 2002: Geordneter Uebergang, Erhöhung der Starthilfe für
Junglandwirte

An seiner Sitzung vom 12. Januar 2000 hat der Bundesrat zur Kenntnis
genommen, dass auf Grund der bisher in der Umsetzung der Agrarreform
gewonnenen Erfahrungen keine grundsätzlichen Korrekturen notwendig
sind. Dagegen wurden mehrere Verordnungen im Sinne der interessierten
Kreise angepasst, um die Umsetzung von AP 2002 zu erleichtern. Die
Starthilfe für junge Landwirte konnte erhöht werden.
Die Einführung der neuen Agrarpolitik (AP 2002) ist geordnet
verlaufen. Sie hat weder auf den Märkten noch in Bezug auf die
Verfahren und den Vollzug besondere Störungen verursacht. Zu den 1999
eingetretenen Einkommenseinbussen haben neben der Senkung des
Milchpreises auf den 1. Mai 1999 die teilweise ungünstigen
Wetterbedingungen für die Pflanzenproduktion und auch der zu
Jahresbeginn unausgeglichene Schlachtviehmarkt sowie die anhaltend
hohen Produktionskosten beigetragen.
Die vom Bundesrat beschlossenen Anpassungen tragen den Anliegen der
interessierten Kreise Rechnung und sollen den Uebergang erleichtern
oder sie waren zum Teil, wie der Abbau der Anbauprämien, bei der
Erarbeitung der neuen Politik bereits vorgesehen. Die Aenderungen
erhöhen die Transparenz und verdeutlichen die Bestimmungen.
Im Bereich der Investitionskredite werden die Ansätze der Starthilfe
für junge Landwirte je nach Betriebsgrösse um Fr. 10‘000.- bis
30'000.-, diejenigen der Investitionskredite für Wohnbauten je nach
Wohnungstyp um Fr. 20‘000.- bis 30‘000.-, angehoben.

Bundesamt für Landwirtschaft
Presse- und Informationsdienst

Auskünfte:
Michel Pellaux, stellvertretender Direktor, Tel. 031/322 25 02