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EKA-Sekretariat wird ins Bundesamt für Ausländerfragen eingegliedert/BR nimmt Integrationsbericht der Ausländerkommission zur Kenntnis

Das EKA-Sekretariat wird ins Bundesamt für Ausländerfragen eingegliedert

Bundesrat nimmt Integrationsbericht der Ausländerkommission zur Kenntnis

Der Bundesrat hat am Mittwoch vom Bericht der Eidgenössischen
Ausländerkommission (EKA) "Die Integration der Migrantinnen und Migranten in
der Schweiz" Kenntnis genommen. Er beschloss, das Sekretariat der EKA ins
Bundesamt für Ausländerfragen (BFA) im Eidgenössischen Justiz- und
Polizeidepartement einzugliedern. Er nahm ferner zur Kenntnis, dass
EKA-Präsident Fulvio Caccia Anfang Dezember 1999 seinen Rücktritt per 31.
März 2000 erklärt hatte. Der Bundesrat dankt Caccia für die grosse Arbeit,
die er an der Spitze der Kommission während fast zehn Jahren im Dienst der
Ausländerintegration und im Interesse der Schweiz geleistet hat.

Warum EKA ins BFA?

Die Eingliederung des EKA-Sekretariats ins BFA erfolgt aus folgenden
Gründen:

- Der Bundesrat ermöglicht damit, dass sämtliche Migrationsbelange, mit
Ausnahme des Asyl- und Flüchtlingsbereichs, in einem Amt angesiedelt werden.
Das BFA ist bereits zuständig für die fremdenpolizeilichen Aufgaben, für die
Beurteilung des Arbeitsmarkts, die Freigabe von Bundeskontingenten,
Visafragen, Auswanderungsberatung, Einbürgerungsgesuche und
Bürgerrechtsfragen.

- Das BFA ist zuständig für den Vollzug der Ausländerpolitik
und -gesetzgebung.

- Die Eingliederung des EKA-Sekretariats ins BFA erleichtert die
Koordination und ermöglicht Synergieeffekte. Doppelspurigkeiten werden
abgebaut. Die Anlehnung an eine Amtsstruktur erlaubt finanziell, personell
und fachbezogen eine sachgerechte Problembehandlung und einen direkten
Informationsaustausch mit den anderen Integrationspfeilern (insbesondere
Arbeitsmarkt und Einbürgerung) des BFA. Dies ist im Hinblick auf den Vollzug
des ANAG-Artikels (Integrationsunterstützung durch den Bund, vgl. unten) von
besonderer Bedeutung. Damit sind die Voraussetzungen geschaffen, dass die
Integration der ausländischen Wohnbevölkerung zu einem massgebenden Pfeiler
der Ausländerpolitik des Bundes werden kann.

- Das Sekretariat der 28köpfigen Kommission war als Koordinationsstelle für
Integrationsfragen schon bisher administrativ dem BFA unterstellt. Die EKA
wird als ausserparlamentarisches Gremium weiter bestehen.

Rechtsgrundlage

Für die Koordination und Finanzierung dieser und weiterer Vorhaben besteht
eine Rechtsgrundlage in Art. 25a des Bundesgesetzes über Aufenthalt und
Niederlassung der Ausländer (ANAG), der seit dem 1. Oktober 1999 in Kraft
ist. Der Artikel gibt dem Bund die Möglichkeit, die Integrationsvorhaben -
vor allem von Kantonen und Gemeinden -  finanziell zu unterstützen. Die
Integration wird so zu einer Gemeinschaftsaufgabe, was ihre staats- und
gesellschaftspolitische Bedeutung unterstreicht.

Der Integrationsbericht

Ihren Integrationsbericht, von dem der Bundesrat Kenntnis genommen hat, wird
die EKA zu gegebener Zeit der Öffentlichkeit vorstellen. Er enthält eine
Reihe von konkreten Vorschlägen: z. B. wird im Schul- und
Berufsbildungsbereich die Wichtigkeit von Schulprojekten mit einer
integrativen Förderung ausländischer Schülerinnen und Schüler betont. Mit
Blick auf die Sprach- und Weiterbildung für ausländische Erwachsene soll das
Bildungsangebot ausgebaut werden. Empfohlen wird auch die Förderung einer
stärkeren Teilnahme der Ausländerinnen und Ausländer an den politischen
Entscheidungsprozessen.

Das EJPD hat das BFA mit der Erarbeitung einer Integrationsverordnung,
basierend auf dem Integrationsbericht der EKA, beauftragt. Sie soll am 1.
Oktober 2000 in Kraft treten. Für das Jahr 2001 sind für Integrationszwecke
5 Millionen Franken vorgesehen. Ab diesem Zeitpunkt kann der Bund konkrete
Projekte mitfinanzieren. Nachher soll der Betrag jährlich um 2,5 Millionen
Franken erhöht werden.

Bern, 12. Januar 2000

Weitere Auskünfte:
Eduard Gnesa, Stv. Generalsekretär EJPD; 031-322 40 18