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CONFOEDERATIO HELVETICA
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Zusammenarbeit zwischen der schweizerischen und der deutschen Luftwaffe

3003 Bern, 12. Januar 2000

Medieninformation

Zusammenarbeit zwischen der schweizerischen und der deutschen Luftwaffe

Der Bundesrat hat eine Vereinbarung zwischen der Schweiz und der
Bundesrepublik Deutschland genehmigt. Darin werden die gemeinsame Ausbildung
und gemeinsame Übungen auf dem Gebiet der Militärluftfahrt und der
militärischen Flugsicherung geregelt. Der Kommandant der Luftwaffe wurde
ermächtigt, die Vereinbarung zu unterzeichnen.

Die Vereinbarung regelt die Bereiche der militärischen Luftraumüberwachung,
Führung von Militärflugzeugen, Ausbildung in den Verbänden sowie
lehrgangsgebundene Ausbildung. Aus neutralitätspolitischen Gründen
beschränkt sie sich, wie analoge andere Vereinbarungen, auf den
Ausbildungsbereich.

Auf der Grundlage von Vereinbarungen und MOU (Memorandum of Understanding)
mit verschiedenen Staaten (z.B. Niederlande, Frankreich, Norwegen, Italien,
Belgien) finden seit mehreren Jahren gemeinsame Trainings- und
Ausbildungsvorhaben mit ausländischen Luftwaffen statt. Der Nutzen solcher
gemeinsamer Trainings- und Ausbildungsvorhaben ist jeweils für beide
Parteien sehr hoch und die Szenarien kommen in Friedenszeiten der Realität,
im Rahmen des Möglichen, sehr nahe. Im Ausland können zudem Aktivtäten
trainiert werden, welche im schweizerischen Luftraum nicht durchgeführt
werden können.

EIDG. DEPARTEMENT FÜR VERTEIDIGUNG, BEVÖLKERUNGSSCHUTZ UND SPORT
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