Weltweite Regelung für den Export gentechnisch veränderter Organismen
MEDIENMITTEILUNG
Weltweite Regelung für den Export gentechnisch veränderter Organismen
Vom 24. bis zum 28. Januar findet in Montreal eine Regierungskonferenz mit
Vertretern aus der ganzen Welt statt. An der Konferenz soll ein Protokoll
zur Verringerung der Risiken, die mit dem Export gentechnisch veränderter
Organismen (GVO) verbunden sind, verabschiedet werden. Ein solches
Protokoll hätte weit reichende Auswirkungen. Betroffen wären vor allem
Produkte wie Soja, Mais, Getreide, Maniok und Tomaten. Der Bundesrat hat
heute die Schweizer Delegation bestimmt. Sie steht unter der Leitung von
Botschafter Beat Nobs (Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft, BUWAL).
Die Delegation wurde beauftragt, Vorschläge für einen Kompromiss
auszuarbeiten, damit möglichst bald ein international verbindliches
Abkommen geschlossen werden kann. Die Schweizer Delegation wird sich dafür
einsetzen, dass der Schutz der Umwelt nicht vernachlässigt wird auf Kosten
der internationalen Handelsinteressen.
Die Verhandlungen über das neue Protokoll finden im Rahmen des
Übereinkommens von Rio über die Biologische Vielfalt statt. Erste
Gespräche hierzu sind im vergangenen Februar in Cartagena (Costa Rica) auf
Grund von Meinungsverschiedenheiten unter den Ausfuhrländern gentechnisch
veränderter Organismen gescheitert. Die grössten Unstimmigkeiten betrafen
den Export von gentechnisch veränderten Agrarprodukten. Dazu steht ein
spezielles Verfahren zur Diskussion (AIA-Verfahren, "advanced informed
agreement"). Laut diesem Verfahren ist der Export von gentechnisch
veränderten Organismen erst erlaubt, nachdem das Empfängerland sämtliche
diesbezüglichen Informationen erhalten und seine Zustimmung gegeben hat.
Kritische und konstruktive Haltung der Schweiz
Seit Verhandlungsbeginn nimmt die Schweiz eine kritische und zugleich
konstruktive Haltung ein. Um möglichst bald zu einem Resulat zu kommen,
hat sie die Initiative zur Schaffung einer Kompromissgruppe ergriffen.
Hinsichtlich der Exporte von gentechnisch veränderten Agrarprodukten
schlägt die Delegation eine flexible Lösung vor, die den unterschiedlichen
Situationen der einzelnen Länder Rechnung trägt. Die Entwicklungsländer,
die noch keine gesetzliche Grundlage für den Export von gentechnisch
veränderten Organismen haben, sollen nach dem Prinzip der Zustimmung nach
erfolgter Information vorgehen können. Ein weiteres Anliegen der
Delegation ist es, dem Protokoll denselben Status wie den anderen
internationalen Abkommen zu verleihen und dafür zu sorgen, dass sich diese
Verträge gegenseitig stützen. Die Delegation wird sich ausserdem dafür
einsetzen, dass sich die Industrieländer aktiv beteiligen am Aufbau der
Infrastruktur für den Umgang mit Biotechnolgie in Ländern, die in dieser
Hinsicht einen Rückstand aufweisen.
Die Schweizer Delegation steht unter der Leitung von Botschafter Beat Nobs,
Chef der Abteilung Internationales des BUWAL. Weiter gehören ihr an:
François Pythoud (BUWAL), Robert Lamb (BUWAL), Jürg Bally (BUWAL) Alwin
Kopse (seco) und Martin Krebs von der Direktion für Völkerrecht des EDA.
Bern, 12. Januar 2000
UVEK Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und
Kommunikation
Pressedienst
Auskunft
Beat Nobs, Chef Abteilung Internationales, Bundesamt für Umwelt, Wald und
Landschaft (BUWAL), Tel. 031 322 93 23
François Pythoud, Sektion Biotechnologie und Stoffflüsse, Abteilung Stoffe,
Boden, Biotechnologie, Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL),
Tel. 031 322 93 95