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Weltweite Regelung für den Export gentechnisch veränderter Organismen

MEDIENMITTEILUNG

Weltweite Regelung für den Export gentechnisch veränderter Organismen

Vom 24. bis zum 28. Januar findet in Montreal eine Regierungskonferenz mit
 Vertretern aus der ganzen Welt statt. An der Konferenz soll ein Protokoll
 zur Verringerung der Risiken, die mit dem Export gentechnisch veränderter
 Organismen (GVO) verbunden sind, verabschiedet werden. Ein solches
 Protokoll hätte weit reichende Auswirkungen. Betroffen wären vor allem
 Produkte wie Soja, Mais, Getreide, Maniok und Tomaten. Der Bundesrat hat
 heute die Schweizer Delegation bestimmt. Sie steht unter der Leitung von
 Botschafter Beat Nobs (Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft, BUWAL).
 Die Delegation wurde beauftragt, Vorschläge für einen Kompromiss
 auszuarbeiten, damit möglichst bald ein international verbindliches
 Abkommen geschlossen werden kann. Die Schweizer Delegation wird sich dafür
 einsetzen, dass der Schutz der Umwelt nicht vernachlässigt wird auf Kosten
 der internationalen Handelsinteressen.

Die Verhandlungen über das neue Protokoll finden im Rahmen des
 Übereinkommens von Rio über die Biologische Vielfalt statt. Erste
 Gespräche hierzu sind im vergangenen Februar in Cartagena (Costa Rica) auf
 Grund von Meinungsverschiedenheiten unter den Ausfuhrländern gentechnisch
 veränderter Organismen gescheitert. Die grössten Unstimmigkeiten betrafen
 den  Export von gentechnisch veränderten Agrarprodukten. Dazu steht ein
 spezielles Verfahren zur Diskussion (AIA-Verfahren, "advanced informed
 agreement"). Laut diesem Verfahren ist der Export von gentechnisch
 veränderten Organismen erst erlaubt, nachdem das Empfängerland sämtliche
 diesbezüglichen Informationen erhalten und seine Zustimmung gegeben hat.

Kritische und konstruktive Haltung der Schweiz

Seit Verhandlungsbeginn nimmt die Schweiz eine kritische und zugleich
 konstruktive Haltung ein. Um möglichst bald zu einem Resulat zu kommen,
 hat sie die Initiative zur Schaffung einer Kompromissgruppe ergriffen.
 Hinsichtlich der Exporte von gentechnisch veränderten Agrarprodukten
 schlägt die Delegation eine flexible Lösung vor, die den unterschiedlichen
 Situationen der einzelnen Länder Rechnung trägt. Die Entwicklungsländer,
 die noch keine gesetzliche Grundlage für den Export von gentechnisch
 veränderten Organismen haben, sollen nach dem Prinzip der Zustimmung nach
 erfolgter Information vorgehen können. Ein weiteres Anliegen der
 Delegation ist es, dem Protokoll denselben Status wie den anderen
 internationalen Abkommen zu verleihen und dafür zu sorgen, dass sich diese
 Verträge gegenseitig stützen. Die Delegation wird sich ausserdem dafür
 einsetzen, dass sich die Industrieländer aktiv beteiligen am Aufbau der
 Infrastruktur für den Umgang mit Biotechnolgie in Ländern, die in dieser
 Hinsicht einen Rückstand aufweisen.

Die Schweizer Delegation steht unter der Leitung von Botschafter Beat Nobs,
 Chef der Abteilung Internationales des BUWAL. Weiter gehören ihr an:
 François Pythoud (BUWAL), Robert Lamb (BUWAL), Jürg Bally (BUWAL) Alwin
 Kopse (seco) und Martin Krebs von der Direktion für Völkerrecht des EDA.

Bern, 12. Januar 2000

UVEK        Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und
 Kommunikation
Pressedienst

Auskunft

Beat Nobs, Chef Abteilung Internationales, Bundesamt für Umwelt, Wald und
 Landschaft (BUWAL), Tel. 031 322 93 23

François Pythoud, Sektion Biotechnologie und Stoffflüsse, Abteilung Stoffe,
 Boden, Biotechnologie, Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL),
 Tel. 031 322 93 95