Sturmschäden: Bundesrat gibt Bundesbeschluss in Auftrag
MEDIENMITTEILUNG
Sturmschäden: Bundesrat gibt Bundesbeschluss in Auftrag
Der Bundesrat hat sich vom Vorsteher des UVEK über die durch den Orkan
Lothar verursachten Waldschäden informieren lassen und hat das UVEK
beauftragt, auf der Basis des Katastrophenartikels im Waldgesetz zügig
einen Bundesbeschluss auszuarbeiten. Das Parlament soll das Geschäft im
März beraten können.
Grundlagen für die Ausarbeitung der Botschaft zum Bundesbeschluss wird der
nationale Führungsstab Lothar liefern, der am 7. Januar zu einer ersten
Sitzung zusammentrat. Aufgabe des Stabes ist es, strategische Entscheide
vorzubereiten und die Arbeiten der fachtechnischen Untergruppen zu
koordinieren.
Der Bundesrat hat heute die Grundsatzstrategie des Führungsstabes
gutgeheissen:
- Priorität hat der Schutz der Menschen (u.a. Verminderung des
Unfallrisikos beim Aufrüsten und Bearbeiten des Sturmholzes) sowie der
Schutz der wichtigen Infrastrukturen;
- Folgeschäden sind mit allen Mitteln zu vermeiden (z. B.
Borkenkäferepidemien);
- das Sturmholz ist nach den Grundsätzen der Nachhaltigkeit zu behandeln.
Neue wissenschaftliche Erkenntnisse nach dem Orkan "Vivian" von 1990 sind
zu berücksichtigen.
Die genauen finanziellen Folgen von Lothar im Waldbereich können zur Zeit
noch nicht abgeschätzt werden. Detaillierte Zahlen werden im Rahmen des
Nachtrages zum Budget sowie im Bundesbeschluss aufgeführt. Gemäss heutigem
Stand hat der Orkan in der Schweiz 11,4 Millionen Kubikmeter Holz, was
einer zweieinhalbfachen normalen Jahresnutzung entspricht, zu Boden
geworfen.
Bern, 12. Januar 2000
UVEK Eidgenössisches Departement für
Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation
Pressedienst
Auskünfte:
Pressedienst UVEK, Tel. 031/322 55 11
Werner Schärer, Eidg. Forstdirektor, Tel. 031/324 78 36