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Sturmschäden: Bundesrat gibt Bundesbeschluss in Auftrag

MEDIENMITTEILUNG

Sturmschäden: Bundesrat gibt Bundesbeschluss in Auftrag

Der Bundesrat hat sich vom Vorsteher des UVEK über die durch den Orkan
 Lothar verursachten Waldschäden informieren lassen und hat das UVEK
 beauftragt, auf der Basis des Katastrophenartikels im Waldgesetz zügig
 einen Bundesbeschluss auszuarbeiten. Das Parlament soll das Geschäft im
 März beraten können.

Grundlagen für die Ausarbeitung der Botschaft zum Bundesbeschluss wird der
 nationale Führungsstab Lothar liefern, der am 7. Januar zu einer ersten
 Sitzung zusammentrat. Aufgabe des Stabes ist es, strategische Entscheide
 vorzubereiten und die Arbeiten der fachtechnischen Untergruppen zu
 koordinieren.

Der Bundesrat hat heute die Grundsatzstrategie des Führungsstabes
 gutgeheissen:

- Priorität hat der Schutz der Menschen (u.a. Verminderung des
 Unfallrisikos beim Aufrüsten und Bearbeiten des Sturmholzes) sowie der
 Schutz der wichtigen Infrastrukturen;

- Folgeschäden sind mit allen Mitteln zu vermeiden (z. B.
 Borkenkäferepidemien);

- das Sturmholz ist nach den Grundsätzen der Nachhaltigkeit zu behandeln.
 Neue  wissenschaftliche Erkenntnisse nach dem Orkan "Vivian" von 1990 sind
 zu berücksichtigen.

Die genauen finanziellen Folgen von Lothar im Waldbereich können zur Zeit
 noch nicht abgeschätzt werden. Detaillierte Zahlen werden im Rahmen des
 Nachtrages zum Budget sowie im Bundesbeschluss aufgeführt. Gemäss heutigem
 Stand hat der Orkan in der Schweiz 11,4 Millionen Kubikmeter Holz, was
 einer zweieinhalbfachen normalen Jahresnutzung entspricht, zu  Boden
 geworfen.

Bern, 12. Januar 2000

UVEK Eidgenössisches Departement für
Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation
Pressedienst

Auskünfte:

Pressedienst UVEK, Tel. 031/322 55 11

Werner Schärer, Eidg. Forstdirektor, Tel. 031/324 78 36