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Nebenbeschäftigungen von Beamten

PRESSEMITTEILUNG

Nebenbeschäftigungen von Beamten

Der Bundesrat hat heute neue Grundsätze betreffend die
Nebenbeschäftigung von Beamten festgelegt. Künftig sollen nur noch
Tätigkeiten bewilligungspflichtig sein, die durch ihren Umfang die
Leistungsfähigkeit der Angestellten in ihrer Arbeit beim Bund gefährden
oder zu Interessenkonflikten führen können.

Der Bundesrat hat heute zum Bericht der Geschäftsprüfungskommission des
Nationalrates (GPK-N) vom 12. März 1999 über "die Nebenbeschäftigungen
von Beamten und die beruflichen Aktivitäten ehemaliger Beamter unter dem
besonderen Blickwinkel der Interessenkonflikte" Stellung genommen. Im
Bericht erinnerte die GPK-N daran, dass für Nebenbeschäftigungen, die
auf Erwerb ausgerichtet sind, bisher eine strenge Bewilligungspflicht
gilt.

Die GPK-N kritisierte, dass diese Regelung nicht mit der zunehmenden
Bedeutung der Teilzeitarbeit vereinbar sei und ausserdem wegen der
weitgehenden Beschränkung der Wirtschaftsfreiheit rechtliche Bedenken
wecke. Der Bundesrat hat nun diesen Einwänden Rechnung getragen und - im
Rahmen der laufenden Revision des Personalrechts - die Grundsätze für
eine neue Regelung der Nebenbeschäftigungen festgelegt.

In ihrem Bericht befasste sich die GPK-N auch mit verschiedenen Fragen
der Berufsethik im öffentlichen Dienst. Der Bundesrat nimmt in seiner
Antwort im Einzelnen dazu Stellung und weist auf den Zusammenhang mit
der Erneuerung der Personalpolitik hin, zu deren zentralen Anliegen die
Stärkung der Führungsverantwortung der Vorgesetzten wie auch der
Eigenverantwortung der Mitarbeitenden gehört.

EIDG. FINANZDEPARTEMENT
Presse- und Informationsdienst

Auskunft:
Mariette Bottinelli, Stv. Direktorin, Eidg. Personalamt, 031 322 62 14
Ulrich Schneider, Eidg. Personalamt, 031 322 01 82

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12.1.2000