Zollbefreiung der Süsswasserfische aus Staaten, mit denen Freihandelsabkommen bestehen (ausgenommen EU)
Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung beschlossen, die
Zollansätze für Süsswasserfische bei der Einfuhr aus Staaten, mit d
enen
Freihandelsabkommen bestehen (ausgenommen EU), auf den 1. Februar 2000
aufzuheben. Dies im Nachgang zur Aufhebung der Zölle für
Süsswasserfische im Rahmen der EFTA auf den 1. Januar 1999. Demzufolge
können ab 1. Februar 2000 alle Fische mit Ursprung in diesen
Vertragsstaaten zollfrei in die Schweiz eingeführt werden.
Bern, 12. Januar 2000
EIDGENÖSSISCHES VOLKSWIRTSCHAFTSDEPARTEMENT
Presse- und Informationsdienst
Auskünfte: seco, Albert Ebinger, Internationaler Warenverkehr und
Ursprungspolitik, Tel. 031/324 08 10