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CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

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Senkung der Prämien der obligatorischen beruflichen Vorsorge von arbeitslosen Personen

Seit März 1997 sind arbeitslose Personen im Rahmen der obligatorischen
beruflichen Vorsorge gegen die Risiken Tod und Invalidität versichert.
Es hat sich aufgrund der bisherigen Erfahrung herausgestellt, dass der
damals festgelegte Beitragssatz von 5.28% des koordinierten Taglohnes
ausreichend war, um einerseits die aufgetretenen Schadenfälle zu
finanzieren und anderseits genügend Reserven für künftige Leistungs
fälle
aufzubauen. Der Prämiensatz kann deshalb gesenkt werden. Der Bundesrat
hat an seiner heutigen Sitzung der Prämiensenkung zugestimmt und die
entsprechend geänderte Verordnungsbestimmung verabschiedet. Neu gelten
die folgenden Prämiensätze:

- Für Personen bis Alter 54:  3.50 Prozent des koordinierten Taglohnes
- Für Personen ab Alter 55:  1.74 Prozent des koordinierten Taglohnes

Die Differenzierung der Beitragssätze nach dem Alter wird damit
begründet, dass die Leistungen bei Personen über 55 niedrig sind und 
im
Falle der Invalidität in ihrer Laufzeit maximal auf das AHV-Alter
begrenzt sind.

Bern, 12. Januar 2000

EIDGENÖSSISCHES VOLKSWIRTSCHAFTSDEPARTEMENT
Presse- und Informationsdienst

Auskünfte: Valentin Lagger, seco, Arbeitsmarkt /
Arbeitslosenversicherung, 031 324 84 56