Doppelbesteuerungsabkommen mit Kroatien
PRESSEMITTEILUNG
Doppelbesteuerungsabkommen mit Kroatien
Das am 12. März 1999 unterzeichnete Doppelbesteuerungsabkommen zwischen
der Schweiz und Kroatien ist am 20. Dezember 1999 in Kraft getreten. Das
Abkommen kommt hinsichtlich der Quellensteuern und der übrigen Steuern
ab 1. Januar 2000 zur Anwendung.
EIDG. FINANZDEPARTEMENT
Presse- und Informationsdienst
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4.1.2000