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Revision der Verordnung über die Abgeltung von Einbussen bei der Wasserkraftnutzung: Vernehmlassung eröffnet

MEDIENMITTEILUNG

Revision der Verordnung über die Abgeltung von Einbussen bei der
 Wasserkraftnutzung: Vernehmlassung eröffnet

Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation
 hat das Vernehmlassungsverfahren zu einer Revision der Verordnung über die
 Abgeltung von Einbussen bei der Wasserkraftnutzung (VAEW) eröffnet. Mit
 der Revision sollen die Kriterien für die Berechnung der
 Ausgleichsbeiträge den veränderten Verhältnissen im Strommarkt angepasst
 werden. Die Vernehmlassung dauert bis zum 31. März 2000.

Der Bundesrat ist aufgrund einer Lagebeurteilung im Energiebereich zur
 Überzeugung gelangt, dass die in der VAEW enthaltenen Kriterien zur
 Ausrichtung von Ausgleichsbeiträgen den Verhältnissen im
 Elektrizitätsmarkt nicht mehr entsprechen. Sie tragen insbesondere den
 stark ge-fallenen Strompreisen und der deutlich geringeren
 Investitionsbereitschaft der Stromproduzenten zu wenig Rechnung und
 berücksichtigen die Erhöhung des Wasserzinsmaximums auf den 1. Mai 1997
 nur ungenügend.

Im Mittelpunkt des Revisionsentwurfs steht die Herab-setzung der Pauschalen
 für Nebenleistungen von 50 auf 25 Prozent, die Senkung des Preises für
 unqualifizierte Energie von 10 Rp./kWh auf 6 Rp./kWh und die Anpassung der
 For-mel zur Berechnung der wirtschaftlichen
 Realisierungswahrscheinlichkeit eines Projekts. Durch eine differenzierte
 Übergangsregelung, welche den Stand der Verfahren und die
 bundesgerichtliche Rechtsprechung zum Übergangsrecht im Subventionsbereich
 berücksichtigt, soll sichergestellt werden, dass die 9 zur Zeit noch
 hängigen Verfahren in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht schnell und
 korrekt abgeschlossen werden können.

Mit der geänderten Verordnung müsste ein Gesuch abgewiesen werden, weil die
 Höhe des Ausgleichsbeitrags 30'000 Franken nicht mehr erreichen würde. Die
 jährlich für den Verzicht auf die Nutzung und den Schutz der Landschaft
 neu zu zahlenden Ausgleichsbeiträge würden statt 2,3 rund 1,8 Millionen
 Franken betragen. Der mit dem Kanton Graubünden und den Gemeinden Vrin und
 Sumvitg im Jahre 1995 abgeschlossene Vertrag betreffend den Schutz der
 Greina-Hochebene wird durch die Revision nicht berührt.

Bern, 28. Dezember 1999

UVEK Eidgenössisches Departement für
Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation
Pressedienst

Auskünfte:
Hans Widmer, Bundesamt für Wasserwirtschaft, 032 /328 87 60

Beilagen:
Entwurf der Verordnungsänderung (SR 721.821) mit erläuterndem Bericht