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Spielbanken: Bundesrat legt Konzessionspolitik fest

Spielbanken: Bundesrat legt Konzessionspolitik fest

Umrisse der künftigen Spielbankenlandschaft zeichnen sich ab

Der Bundesrat beabsichtigt, vorerst 4 bis 8 Grand Casinos und 15 bis 20
Kursäle zu konzessionieren. Er hat am Donnerstag Leitlinien für die
Konzessionspolitik und das Konzessionsverfahren betreffend Spielbanken
verabschiedet. Indem der Bundesrat seine Absichten bekannt gibt, will er
betriebswirtschaftlich fundierte Konzessionsgesuche sowie ein effizientes
und speditives Konzessionsverfahren ermöglichen.

Die Grand Casinos (A-Konzessionen) sieht der Bundesrat eher in
Agglomerationsgebieten, namentlich auch im grenznahen Raum. Regional
verteilen sich die 4 bis 8 Grands Casinos auf die Nordwestschweiz, den Raum
Zürich-Aargau, die Westschweiz und das Tessin, je nach Marktpotenzial auch
auf den Raum Bern, die Zentralschweiz und die Ostschweiz. Die Standorte der
15 bis 20 Kursäle (B-Konzession) wird der Bundesrat zum grösseren Teil in
klassische Tourismusregionen legen. Die Zahl sämtlicher Konzessionen soll
zwischen 20 und 25 liegen.

Mit seiner Konzessionspolitik will der Bundesrat erreichen, dass nachhaltig
lebensfähige Spielbanken entstehen, die volks- und regionalpolitischen
Nutzen bringen und optimale Steuererträge abwerfen. Die Erteilung der
Konzessionen ist an strenge Auflagen gebunden, die einen sicheren
Spielbetrieb gewährleisten, die Geldwäscherei verhindern und
sozialschädlichen Auswirkungen des Spielbetriebs vorbeugen sollen.

Konzessionsverfahren beginnt am 1. April 2000

Der Bundesrat will die Konzessionsentscheide grundsätzlich gleichzeitig
treffen. In einer Gesamtschau kann er die einzelnen Gesuche umfassend prüfen
und miteinander vergleichen sowie für eine ausgewogene regionale Verteilung
sorgen. Er hat folgenden Zeitplan für das in zwei Phasen gestaffelte
Konzessionsverfahren festgelegt: Mit dem Inkrafttreten des neuen
Spielbankengesetzes am 1. April 2000 eröffnet die Eidgenössische
Spielbankenkommission das Konzessionsverfahren. Gesuche um eine A- oder B-
Konzession, die bis zum 30. September 2000 bei der Spielbankenkommission
eintreffen, werden in einer ersten Phase behandelt. Bestehende Kursäle, die
an einer B-Konzession interessiert sind, haben laut Gesetz ein Jahr Zeit, um
ihr Gesuch einzureichen. Dieses wird ebenfalls in der ersten Phase
behandelt, wenn es bis zum 30. September 2000 zumindest angemeldet wird. Die
Spielbankenkommission sollte spätestens ein Jahr nach Ablauf der
sechsmonatigen Einreichungsfrist dem Bundesrat ihre Anträge zum Entscheid
über die rechtzeitig eingereichten Gesuche vorlegen.

Gesuche, die nach dem 30. September 2000 gestellt werden, wird der Bundesrat
in einer zweiten Phase in der Reihenfolge ihres Eingangs behandeln. Seine
Entscheide werden vor allem davon abhängen, ob der Markt noch weitere
Spielbanken aufnehmen kann.

Chancenlose Gesuche reduzieren

Zusammen mit den Ausführungsbestimmungen zum Spielbankengesetz enthalten die
Leitlinien die notwendigen Informationen, um betriebswirtschaftlich
fundierte Gesuche ausarbeiten zu können. Gleichzeitig erwartet der Bundesrat
eine Reduktion der Zahl chancenloser Gesuche. Er lädt ferner die
interessierten Gesuchsteller ein zu prüfen, ob Gesuche zusammengelegt bzw.
die Bemühungen verschiedener Interessenten oder benachbarter Regionen auf
ein Projekt konzentriert werden können.

Bern, 23. Dezember 1999

Für weitere Auskünfte:
Benno Schneider, Präsident der Eidg. Spielbankenkommission, Tel. 079/214 48
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