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Programm für den Ausbau der Italienischübersetzung

Pressemitteilung

Programm für den Ausbau der Italienischübersetzung

Der Bundesrat hat einen weiteren Ausbau der Italienischübersetzung in der
allgemeinen Bundesverwaltung beschlossen. In Uebereinstimmung mit seinem
Entscheid vom 4. September 1991 und im Willen, die Gleichstellung der
Amtssprachen voll und ganz zu verwirklichen, hat er entschieden, den
italienischen Sprachdiensten auf das Jahr 2001 18 zusätzliche Stellen zur
Verfügung zu stellen. Damit steigt die Zahl der Stellen für die Übersetzung
ins Italienische auf 93.

Das Programm zum Ausbau der Italienischübersetzung von 1991 sah eine
Realisierung in vier Phasen vor. Der ursprünglich geplante
Zweijahresrhythmus konnte aber wegen Budgetbeschränkungen, die in den
folgenden Jahren beschlossen wurden, nicht eingehalten werden, so dass
bisher nur zwei Phasen realisiert wurden. In diesen beiden Phasen wurden 23
neue Übersetzerinnen und Übersetzer eingestellt.

Der heutige Beschluss, den italienischen Sprachdiensten weitere 18 Stellen
zur Verfügung zu stellen (Bundeskanzlei: 1; Parlament: 2; EDA: 2; EDI: 2;
EJPD:2; VBS: 2,5; EFD: 2,5; EVD:2; UVEK: 2), beruht auf der starken Zunahme
des Übersetzungsvolumens und auf der neuen Kommunikationsstrategie der
Bundesverwaltung. Er ist im Zusammenhang mit dem künftigen
Amtssprachengesetz zu sehen und bildet einen wichtigen Schritt auf dem Weg
zur vollständigen Realisierung der Gleichstellung der Amtssprachen.

Der Stellenbestand der italienischen Übersetzungsdienste steigt damit von
75,4 auf 93,4 Stellen. Als Vergleich dazu verfügen die französischen
Übersetzungsdienste über 129 Stellen, obwohl das Volumen der amtlichen
Texte, die im Bundesblatt oder in der Amtlichen Sammlung des Bundesrechts
publiziert werden, in allen drei Sprachen gleich ist und ein nicht zu
vernachlässigender Teil der Texte der Verwaltung wie auch der
internationalen Texte bereits in Französisch erstellt wird.

SCHWEIZERISCHE BUNDEKANZLEI
Informationsdienst

23. Dezember 1999