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Förderung von Energieprojekten: Schrittweise Übergabe vom Bund an die Kantone

MEDIENMITTEILUNG

Förderung von Energieprojekten: Schrittweise Übergabe vom Bund an die
 Kantone

Die Förderung der sparsamen und rationellen Energienutzung sowie der
 Nutzung von erneuerbaren Energien und der Abwärme geht stufenweise vom
 Bund an die Kantone über. Das geschieht auf Grund des Energiegesetzes, das
 am 1. Januar 1999 in Kraft gesetzt wurde. Statt wie bisher selber
 Energieprojekte zu unterstützen, kann der Bund ab dem Jahr 2000
 Globalbeiträge an jene Kantone ausrichten, die eigene Programme zur
 Förderung solcher Projekte besitzen.

Bis Ende 2001 läuft eine Übergangsphase, die eine möglichst sanfte Ablösung
 der Bundes-programme durch die Kantone erlauben soll. Während dieser Zeit
 kann der Bund nur noch in den Kantonen, die keine Globalbeiträge erhalten,
 weiter fördern. Dies wird besonders in den Kantonen der Fall sein, in
 denen die rechtlichen Grundlagen noch fehlen. Ab dem Jahr 2002 wird der
 Bund nur noch Einzelprojekte von nationaler Bedeutung und solche, die
 Kantons-grenzen überschreiten, unterstützen.

Die Globalbeiträge ermöglichen es den Kantonen, optimale Programme zu
 gestalten und die Fördermittel dort einzusetzen, wo es für sie am
 sinnvollsten ist. Es steht den Kantonen frei, die Globalbeiträge für
 Investitions- und/oder Marketingprogramme einzusetzen.

Im Jahr 2000 werden Globalbeiträge erstmals an die folgenden 16 Kantone
 ausbezahlt: ZH, UR, ZG, FR, SO, BS, BL, SH, AR, GR, AG, TG, VS, NE, GE und
 JU. Das Bundesamt für Energie bittet Personen aus diesen Kantonen, sich ab
 1. Januar 2000 bei Fragen im Zusammenhang mit der Förderung der Energie-
 und Abwärmenutzung direkt an ihren Kanton zu wenden. Die kantonalen
 Energiefachstellen werden darüber informieren, welche Massnahmen der
 Kanton fördern wird. Gesuche um Finanzhilfe sind ebenfalls den Fachstellen
 einzureichen.

Personen aus den anderen Kantonen (BE, LU, SZ, OW, NW, GL, AI, SG, TI, VD)
 können sich weiterhin an das Bundesamt für Energie, an die Schweizerische
 Vereinigung für Holzenergie (VHe) oder an SWISSOLAR wenden.

Bern, 22. Dezember 1999

UVEK Eidgenössisches Departement für
Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation
Pressedienst

Auskünfte:
Hans Ulrich Schärer, Chef der Sektion Erneuerbare Energien, Bundesamt für
 Energie, Tel. 031 322 56 59

Adressen der kantonalen Energiefachstellen:
http:/www.uvek.admin.ch/doku/presse/1999/d/99122205.pdf