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Mehrwertsteuer - Steuersatzerhöhung per 1. Januar 2001

PRESSEMITTEILUNG

Mehrwertsteuer - Steuersatzerhöhung per
1. Januar 2001

Mit dem Inkrafttreten des Mehrwertsteuergesetzes per 1. Januar 2001
werden gleichzeitig die Steuersätze um 0,1 Prozentpunkt linear erhöht.

Zur Finanzierung des Fonds für Eisenbahngrossprojekte kann der Bundesrat
sämtliche in der Bundesverfassung festgelegten Sätze der Mehrwertsteuer
um 0,1 Prozentpunkt anheben. Die Vorlage, welche den Bundesrat dazu
ermächtigt, wurde in der Abstimmung vom 29. November 1998 von Volk und
Ständen gutgeheissen.

Der Bundesrat hat nun den Grundsatzbeschluss gefasst, die
Mehrwertsteuersätze linear um 0,1 Prozentpunkt zu erhöhen, und das Eidg.
Finanzdepartement mit der Vorbereitung dieser Steuersatzerhöhung
beauftragt. Gemäss Bundesratsbeschluss soll die Anhebung der Steuersätze
ab dem 1. Januar 2001 wirksam werden. Da das Bundesgesetz über die
Mehrwertsteuer voraussichtlich ebenfalls auf diesen Zeitpunkt in Kraft
treten wird, nimmt die vom Bundesrat zu verabschiedende "Verordnung über
die Anhebung der Mehrwertsteuersätze zur Finanzierung der
Eisenbahngrossprojekte" bereits Bezug auf die Bestimmungen des künftigen
Gesetzes. Es gilt alle Bestimmungen anzupassen, die von der Satzerhöhung
betroffen sind.

Die ab dem 1. Januar 2001 neu anzuwendenden Steuersätze betragen 2,4 %
und 7,6 %. Der Sondersatz für Beherbergungsleistungen wird sich neu auf
3,6 % belaufen.

EIDG. FINANZDEPARTEMENT
Presse- und Informationsdienst

Auskunkt: Heinz Keller, ESTV, Tel. 031 325 77 40

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23.12.1999