Billag AG bleibt Inkassostelle für Radio- und TV-Gebühren
MEDIENMITTEILUNG
Billag AG bleibt Inkassostelle für Radio- und TV-Gebühren
Die Billag AG wird die Radio- und Fernsehempfangsgebühren für weitere
sieben Jahre einkassieren. Das Eidgenössische Departement für Umwelt,
Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) hat ihr im Rahmen einer
Ausschreibung den Zuschlag erteilt.
Bis Ende 1997 hat die ehemalige Telecom PTT die Radio- und
Fernsehempfangsgebühren einkassiert. Um eine Kontinuität auch nach der
Teilprivatisierung der Swisscom zu gewährleisten, hatte der Bundesrat im
Sinne einer Übergangsregelung das Unternehmen verpflichtet, das Inkasso im
eigenen Namen oder durch eine Tochtergesellschaft bis spätestens Ende 2002
weiterzuführen. Seit dem 1. Januar 1998 erfolgt das Inkasso über die
Swisscom-Tochtergesellschaft Billag AG.
Im Mai 1999 hat das UVEK das Inkasso der Radio- und Fernsehempfangsgebühren
öffentlich ausgeschrieben. Mit dem heutigen Entscheid wird die
Übergangsregelung beendet und das Mandat definitiv einer privatrechtlichen
Unternehmung erteilt.
Bis zur Eingabefrist vom 31. August 1999 sind fünf Offerten eingegangen.
Das UVEK ist nach Prüfung der Angebote zum Schluss gekommen, dass die
Eingabe der Billag AG die wirtschaftlich günstigste ist und den
Anforderungen des UVEK am besten entspricht. Die eingeleiteten
Restrukturierungsmassnahmen haben erste Wirkungen gezeigt und garantieren
nach Auffassung des UVEK die geforderte Leistungsfähigkeit. Die gewählte
Lösung hat ferner den Vorteil der Kontinuität und vermeidet einen mit
Risiken behafteten Übergang der Tätigkeit auf eine neue Inkassostelle. Das
Departement wird jedoch der Billag AG zur Sicherstellung einer
zuverlässigen und dauerhaften Aufgabenerfüllung gewisse Auflagen machen.
Ferner wird ein Verkauf der Billag AG nur mit Zustimmung des Departementes
möglich sein.
Die Gebühren werden dem Bund geschuldet für den Empfang von Radio- und
Fernsehprogrammen unabhängig davon, welche Programme konsumiert und wie
sie technisch empfangen werden. Fragen der Konsumentinnen und Konsumenten
betreffend die Melde- und Gebührenpflicht nimmt die Billag AG unter der
Telefonnummer 0844.834.834 entgegen.
Bereits im April dieses Jahres hat der Bundesrat beschlossen, die
Empfangsgebühren per 1. Januar 2000 um Fr. 1.90 pro Monat für
Privatpersonen zu erhöhen. Diese Erhöhung steht somit nicht im
Zusammenhang mit dem Entscheid über die Weiterführung des Inkassos durch
die Billag AG, sondern erfolgte in erster Linie wegen des höheren
Finanzbedarfs der SRG.
Bern, 22. Dezember 1999
UVEK Eidgenössisches Departement für
Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation
Pressedienst
Auskünfte: Dr. Martin Dumermuth, Vizedirektor BAKOM Biel / Tel. 032 327 55
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