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Billag AG bleibt Inkassostelle für Radio- und TV-Gebühren

MEDIENMITTEILUNG

Billag AG bleibt Inkassostelle für Radio- und TV-Gebühren

Die Billag AG wird die Radio- und Fernsehempfangsgebühren für weitere
 sieben Jahre einkassieren. Das Eidgenössische Departement für Umwelt,
 Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) hat ihr im Rahmen einer
 Ausschreibung den Zuschlag erteilt.

Bis Ende 1997 hat die ehemalige Telecom PTT die Radio- und
 Fernsehempfangsgebühren einkassiert. Um eine Kontinuität auch nach der
 Teilprivatisierung der Swisscom zu gewährleisten, hatte der Bundesrat im
 Sinne einer Übergangsregelung das Unternehmen verpflichtet, das Inkasso im
 eigenen Namen oder durch eine Tochtergesellschaft bis spätestens Ende 2002
 weiterzuführen. Seit dem 1. Januar 1998 erfolgt das Inkasso über die
 Swisscom-Tochtergesellschaft Billag AG.

Im Mai 1999 hat das UVEK das Inkasso der Radio- und Fernsehempfangsgebühren
 öffentlich ausgeschrieben. Mit dem heutigen Entscheid wird die
 Übergangsregelung beendet und das Mandat definitiv einer privatrechtlichen
 Unternehmung erteilt.

Bis zur Eingabefrist vom 31. August 1999 sind fünf Offerten eingegangen.
 Das UVEK ist nach Prüfung der Angebote zum Schluss gekommen, dass die
 Eingabe der Billag AG die wirtschaftlich günstigste ist und den
 Anforderungen des UVEK am besten entspricht. Die eingeleiteten
 Restrukturierungsmassnahmen haben erste Wirkungen gezeigt und garantieren
 nach Auffassung des UVEK die geforderte Leistungsfähigkeit. Die gewählte
 Lösung hat ferner den Vorteil der Kontinuität und vermeidet einen mit
 Risiken behafteten Übergang der Tätigkeit auf eine neue Inkassostelle. Das
 Departement wird jedoch der Billag AG zur Sicherstellung einer
 zuverlässigen und dauerhaften Aufgabenerfüllung gewisse Auflagen machen.
 Ferner wird ein Verkauf der Billag AG nur mit Zustimmung des Departementes
 möglich sein.

Die Gebühren werden dem Bund geschuldet für den Empfang von Radio- und
 Fernsehprogrammen unabhängig davon, welche Programme konsumiert und wie
 sie technisch empfangen werden. Fragen der Konsumentinnen und Konsumenten
 betreffend die Melde- und Gebührenpflicht nimmt die Billag AG unter der
 Telefonnummer 0844.834.834 entgegen.

Bereits im April dieses Jahres hat der Bundesrat beschlossen, die
 Empfangsgebühren per 1. Januar 2000 um Fr. 1.90 pro Monat für
 Privatpersonen zu erhöhen. Diese Erhöhung steht somit nicht im
 Zusammenhang mit dem Entscheid über die Weiterführung des Inkassos durch
 die Billag AG, sondern erfolgte in erster Linie wegen des höheren
 Finanzbedarfs der SRG.

Bern, 22. Dezember 1999

UVEK Eidgenössisches Departement für
Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation
Pressedienst

Auskünfte: Dr. Martin Dumermuth, Vizedirektor BAKOM Biel / Tel. 032 327 55
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