Service Public im liberalisierten Strommarkt
MEDIENMITTEILUNG
Service Public im liberalisierten Strommarkt
Die bereits stark unterschiedlichen Strompreise könnten durch die Öffnung
des Elektrizitätsmarktes noch weiter auseinander gehen. Benachteiligt
wären dünn besiedelte und wenig industrialisierte Gebiete der Schweiz. Das
Elektrizitätsmarktgesetz (EMG), das sich in der parlamentarischen Beratung
befindet, enthält die wichtigsten Gegenmassnahmen. Zu diesem Schluss
kommt die Studie "Service Public im liberalisierten Strommarkt", welche
das Bundesamt für Energie (BFE) am Freitag veröffentlicht hat.
Die Strom-Durchleitungskosten im Übertragungsnetz und im überregionalen
Verteilnetz (Höchst- und Hochspannungsnetz) liegen zwischen 0,5 und 3 Rp.
je kWh. Bei der regionalen und lokalen Verteilung durch die
Elektrizitätsversorgungsunternehmen (EVU) variieren die durchschnittlichen
Kosten beträchtlich zwischen 4,5 und 13 Rp./kWh. Innerhalb der einzelnen
Netzgebiete sind die Unterschiede noch grösser: Im Vergleich zu den
mittleren Durchleitungskosten des jeweiligen EVU bestehen in den einzelnen
Gemeinden Abweichungen von -4,8 bis +23,1 Rp./kWh. Die deutlichen
Kostenunterschiede auf der lokalen und regionalen Ebene stehen vor allem
mit der Siedlungsdichte im Zusammenhang.
Die Autoren der Studie erwarten als Folge der Marktöffnung auf lokaler
Ebene noch stärker divergierende Durchleitungkosten. Sie empfehlen deshalb
u.a. die gesetzliche Vorgabe gleicher Preise pro Netzbetreiber und
Spannungsebene, wie es der Entwurf zum EMG vorsieht. Was die
Anschlussgebühren betrifft, sei der Grundsatz der Verursachergerechtigkeit
in das EMG aufzunehmen. Hier sei auf eine Preissolidarität zu verzichten,
da sie über den Status quo hinausgehen würde. Im weiteren sprechen sich
die Autoren für zwei Grundsätze aus, die ebenfalls bereits im Entwurf des
Bundesrates für das EMG enthalten sind. Es handelt sich einerseits um den
nicht diskriminierenden Netzzugang, der durch Vorgaben zur
Durchleitungspflicht und zur Durchleitungsvergütung gesetzlich abgesichert
wird. Andererseits seien die Verpflichtungen zum Netzanschluss und zur
Netzsicherheit erforderlich, damit die Versorgung auch von Randregionen in
jedem Fall gewährleistet ist.
Die Studie "Service Public im liberalisierten Strommarkt" entstand im
Auftrag des BFE, der Regierungskonferenz der Gebirgskantone sowie der Bau
-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern. Sie wurde von der Firma
Ecoplan, Bern und Altdorf, erarbeitet und kann unter Angabe der
Bestellnummer 805.606 d bezogen werden bei BBL/EDMZ, 3003 Bern,
www.admin.ch/edmz.
Bern, 22. Dezember 1999
UVEK Eidgenössisches Departement für
Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation
Pressedienst
Auskünfte: Urs Näf, Dienst Energiepolitik, Bundesamt für Energie, Tel. 031
322 56 65