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Service Public im liberalisierten Strommarkt

MEDIENMITTEILUNG

Service Public im liberalisierten Strommarkt

Die bereits stark unterschiedlichen Strompreise könnten durch die Öffnung
 des Elektrizitätsmarktes noch weiter auseinander gehen. Benachteiligt
 wären dünn besiedelte und wenig industrialisierte Gebiete der Schweiz. Das
 Elektrizitätsmarktgesetz (EMG), das sich in der parlamentarischen Beratung
 befindet, enthält die wichtigsten  Gegenmassnahmen. Zu diesem Schluss
 kommt die Studie "Service Public im liberalisierten Strommarkt", welche
 das Bundesamt für Energie (BFE) am Freitag veröffentlicht hat.

Die Strom-Durchleitungskosten im Übertragungsnetz und im überregionalen
 Verteilnetz (Höchst- und Hochspannungsnetz) liegen zwischen 0,5 und 3 Rp.
 je kWh. Bei der regionalen und lokalen Verteilung durch die
 Elektrizitätsversorgungsunternehmen (EVU) variieren die durchschnittlichen
 Kosten beträchtlich zwischen 4,5 und 13 Rp./kWh. Innerhalb der einzelnen
 Netzgebiete sind die Unterschiede noch grösser: Im Vergleich zu den
 mittleren Durchleitungskosten des jeweiligen EVU bestehen in den einzelnen
 Gemeinden Abweichungen von -4,8 bis +23,1 Rp./kWh. Die deutlichen
 Kostenunterschiede auf der lokalen und regionalen Ebene stehen vor allem
 mit der Siedlungsdichte im Zusammenhang.

Die Autoren der Studie erwarten als Folge der Marktöffnung auf lokaler
 Ebene noch stärker divergierende Durchleitungkosten. Sie empfehlen deshalb
 u.a. die gesetzliche Vorgabe gleicher Preise pro Netzbetreiber und
 Spannungsebene, wie es der Entwurf zum EMG vorsieht. Was die
 Anschlussgebühren betrifft, sei der Grundsatz der Verursachergerechtigkeit
 in das EMG aufzunehmen. Hier sei auf eine Preissolidarität zu verzichten,
 da sie über den Status quo hinausgehen würde. Im weiteren sprechen sich
 die Autoren für zwei Grundsätze aus, die ebenfalls bereits im Entwurf des
 Bundesrates für das EMG enthalten sind. Es handelt sich einerseits um den
 nicht diskriminierenden Netzzugang, der durch Vorgaben zur
 Durchleitungspflicht und zur Durchleitungsvergütung gesetzlich abgesichert
 wird. Andererseits seien die Verpflichtungen zum Netzanschluss und zur
 Netzsicherheit erforderlich, damit die Versorgung auch von Randregionen in
 jedem Fall gewährleistet ist.

Die Studie "Service Public im liberalisierten Strommarkt" entstand im
 Auftrag des BFE, der Regierungskonferenz der Gebirgskantone sowie der Bau
-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern. Sie wurde von der Firma
 Ecoplan, Bern und Altdorf, erarbeitet und kann unter Angabe der
 Bestellnummer 805.606 d bezogen werden bei BBL/EDMZ, 3003 Bern,
 www.admin.ch/edmz.

Bern, 22. Dezember 1999

UVEK Eidgenössisches Departement für
Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation
Pressedienst

Auskünfte: Urs Näf, Dienst Energiepolitik, Bundesamt für Energie, Tel. 031
 322 56 65