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Verbesserter Schutz von Verkehrsopfern in Europa

MEDIENMITTEILUNG

Verbesserter Schutz von Verkehrsopfern in Europa

Der Schutz der Schweizer Verkehrsteilnehmer wird ausgebaut: Ab 1. Januar
 2000 werden sie bei Unfällen mit nicht versicherten oder unbekannten
 Fahrzeugen in Polen, Tschechien, Slowakei, Ungarn, Slowenien und Kroatien
 nach den gleichen Vorschriften behandelt, die auch für die jeweiligen
 Einwohner gelten. Das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und
 Kommunikation (UVEK) hat ein entsprechendes Abkommen des nationalen
 Garantiefonds anerkannt.

Seit 1998 geniessen die Schweizer Unfallopfer in den EWR- und EFTA-Staaten
 einen verbesserten Schutz. Möglich macht's das Abkommen zwischen dem
 nationalen Garantiefonds (NGF) der Schweiz und jenen der EWR
-Mitgliedstaaten von 1998, das sogenannte Zürcher Abkommen. Dieser Schutz
 wird nun auf Anfang 2000 ausgedehnt: Das UVEK hat ein neues multilaterales
 Abkommen zwischen den nationalen Garantiefonds des EWR, Polens,
 Tschechiens, der Slowakei, Ungarns, Sloweniens, Kroatiens und der Schweiz
 anerkannt.

Den nationalen Garantiefonds obliegt die Deckung von Schäden, die durch
 unbekannte oder nicht versicherte Motorfahrzeuge und Fahrräder verursacht
 werden. Mit dem aktuellen Abkommen und jenem von 1998 werden nun Personen
 aus der Schweiz bei Unfällen im EWR-Raum und in den genannten sechs
 Staaten nach den gleichen Vorschriften behandelt, die auch für die
 jeweiligen Einwohner gelten. Umgekehrt erhalten Personen aus den EWR
-Staaten sowie aus Polen, Tschechien, der Slowakei, Ungarn, Slowenien und
 Kroatien in der Schweiz den gleichen Anspruch an den nationalen
 Garantiefonds wie Schweizer.

Heute werden vom nationalen Garantiefonds Schweiz Schäden in der Höhe von
 jährlich etwa 12 Millionen Franken gedeckt. Die Zunahme der ausländischen
 Anspruchsberechtigten dürfte keinen spürbaren Mehraufwand mit sich
 bringen.

Bern, 21. Dezember 1999

UVEK Eidgenössisches Departement für
Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation
Pressedienst

Auskünfte:

Pascal Blanc, Bundesamt für Strassen, Bereichsleiter Zulassung,
 Haftpflicht,
Strafen, 031/323 42 54

Martin Metzler, Präsident und Generalsekretär des nationalen Garantiefonds
 Schweiz, 01/628 65 19