Verbesserter Schutz von Verkehrsopfern in Europa
MEDIENMITTEILUNG
Verbesserter Schutz von Verkehrsopfern in Europa
Der Schutz der Schweizer Verkehrsteilnehmer wird ausgebaut: Ab 1. Januar
2000 werden sie bei Unfällen mit nicht versicherten oder unbekannten
Fahrzeugen in Polen, Tschechien, Slowakei, Ungarn, Slowenien und Kroatien
nach den gleichen Vorschriften behandelt, die auch für die jeweiligen
Einwohner gelten. Das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und
Kommunikation (UVEK) hat ein entsprechendes Abkommen des nationalen
Garantiefonds anerkannt.
Seit 1998 geniessen die Schweizer Unfallopfer in den EWR- und EFTA-Staaten
einen verbesserten Schutz. Möglich macht's das Abkommen zwischen dem
nationalen Garantiefonds (NGF) der Schweiz und jenen der EWR
-Mitgliedstaaten von 1998, das sogenannte Zürcher Abkommen. Dieser Schutz
wird nun auf Anfang 2000 ausgedehnt: Das UVEK hat ein neues multilaterales
Abkommen zwischen den nationalen Garantiefonds des EWR, Polens,
Tschechiens, der Slowakei, Ungarns, Sloweniens, Kroatiens und der Schweiz
anerkannt.
Den nationalen Garantiefonds obliegt die Deckung von Schäden, die durch
unbekannte oder nicht versicherte Motorfahrzeuge und Fahrräder verursacht
werden. Mit dem aktuellen Abkommen und jenem von 1998 werden nun Personen
aus der Schweiz bei Unfällen im EWR-Raum und in den genannten sechs
Staaten nach den gleichen Vorschriften behandelt, die auch für die
jeweiligen Einwohner gelten. Umgekehrt erhalten Personen aus den EWR
-Staaten sowie aus Polen, Tschechien, der Slowakei, Ungarn, Slowenien und
Kroatien in der Schweiz den gleichen Anspruch an den nationalen
Garantiefonds wie Schweizer.
Heute werden vom nationalen Garantiefonds Schweiz Schäden in der Höhe von
jährlich etwa 12 Millionen Franken gedeckt. Die Zunahme der ausländischen
Anspruchsberechtigten dürfte keinen spürbaren Mehraufwand mit sich
bringen.
Bern, 21. Dezember 1999
UVEK Eidgenössisches Departement für
Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation
Pressedienst
Auskünfte:
Pascal Blanc, Bundesamt für Strassen, Bereichsleiter Zulassung,
Haftpflicht,
Strafen, 031/323 42 54
Martin Metzler, Präsident und Generalsekretär des nationalen Garantiefonds
Schweiz, 01/628 65 19