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Revidiertes Protokoll II zum Übereinkommen von 1980 über gewisse konventionelle Waffen

EIDGENÖSSISCHES DEPARTEMENT
FÜR AUSWÄRTIGE ANGELENHEITEN
Bern, 15. Dezember 1999

Pressemitteilung

Revidiertes Protokoll II zum Übereinkommen von 1980 über gewisse
konventionelle Waffen
Teilnahme der Schweiz an der ersten Jahreskonferenz vom 15. - 17. Dezember
1999 in Genf

Vom 15. bis 17. Dezember 1999 findet in Genf die erste Jahreskonferenz der
45 Vertragsstaaten des 1996 revidierten Zusatzprotokolls II statt. Das
revidierte Protokoll II deckt im Rahmen der Konvention von 1980 über das
Verbot oder die Beschränkung des Einsatzes bestimmter konventioneller Waffen
als einziges internationales Instrument alle Landminen, Sprengfallen und
sonstigen Sprengsätze ab. Es schafft damit einen Rahmen für den globalen
Dialog in diesem Bereich.

Das Übereinkommen von 1980 über das Verbot oder die Beschränkung des
Einsatzes bestimmter konventioneller Waffen ist ein Rahmenvertrag, der aus
der Einsicht abgeschlossen wurde, dass das Recht, dem Gegner zu schaden,
nicht unbegrenzt ist. Der Rahmenvertrag enthält die allgemeinen Bestimmungen
nicht nur für die drei zustande gekommenen Waffenprotokolle, sondern auch
für künftig abzuschliessende Verbote oder Beschränkungen.

Das revidierte Protokoll II spielt zum umfassenden Mine Ban Treaty
(Ottawa-Prozess) eine komplementäre Rolle. Durch den Beitritt möglichst
vieler Staaten zum revidierten Protokoll II wird die Waffenkonvention von
1980 als Ganzes gestärkt. Das revidierte Protokoll II bindet auch Staaten,
die dem Mine Ban Treaty ferngeblieben sind. Zudem umfasst es mehr
Waffenarten als der Mine Ban Treaty. Es kann deshalb auch auf neue
Herausforderungen eingehen und bleibt entwicklungsfähig.

In Übereinstimmung mit ihrer humanitären Tradition wird die Schweiz an der
Jahreskonferenz die Bedeutung des revidierten Protokolls II unterstreichen
und sich für eine umfassende und nachprüfbare Umsetzung der angenommenen
Bestimmungen einsetzen.

Für Fragen steht Ihnen der schweizerische Delegationsleiter, Charles-Edouard
Held, Vizedirektor der Direktion für Völkerrecht des EDA, gerne zur
Verfügung   (Tel. 079/ 322.74.81).