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Weisswein: Versteigerung des Zollkontingentes für 2000

PRESSEMITTEILUNG / Bern, 21.12.1999

Weisswein: Versteigerung des Zollkontingentes für 2000

Für das Jahr 2000 wurden die individuellen Anteile am Zollkontingent
für Weisswein, das von 18 auf 19 Millionen Liter erhöht wurde, in
gleicher Weise wie im Vorjahr versteigert. Jeder Importeur konnte dem
Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) fünf Gebote zu verschiedenen Mengen
und Preisen unterbreiten.
Im Rahmen dieses Versteigerungsverfahrens wurden insgesamt 2'237
Gebote (1999: 2'170 Gebote) für eine Menge von über 37 Millionen Liter
Weisswein (1999: 35 Millionen Liter) eingereicht. Die Zuteilung der
Zollkontingentsanteile erfolgte in abnehmender Reihenfolge der
Höchstgebote, wobei die Zuschlagspreise jeweils den Geboten
entsprechen. Der tiefste noch berücksichtigbare Gebotspreis beträgt 18
Rappen pro Liter (1999: 31 Rappen pro Liter). 2‘060 Gebote mit einer
Gesamtmenge von 18,508 Millionen Litern konnten zu 100 Prozent
berücksichtigt werden. 10 Gebote zu 18 Rappen pro Liter konnten noch
zu 60,4 Prozent berücksichtigt werden. 167 Gebote unter 18 Rappen pro
Liter, mit einer Totalmenge von 18,2 Millionen Litern, gingen leer aus
(1999: 394 Gebote unter 31 Rappen mit einer Totalmenge von 17,2
Millionen Litern).
Der gesamte Versteigerungserlös zugunsten der Bundeskasse beträgt 6,3
Millionen Franken (1999: 8,3 Millionen Franken), was eine
durchschnittliche Belastung von 33 Rappen pro Liter ausländischen
Weissweins ergibt (1999: 46 Rappen pro Liter). Damit wird die
Versteigerung auch im Jahre 2000 kaum zu einer Verteuerung der
importierten Weissweine führen. Die Tatsache, dass bei der Zuteilung
der Zollkontingentsanteile vorab die preislich höher liegenden Gebote
zum Zuge kamen und dass jeder Importeur innerhalb des nächsten
Kalenderjahres frei über seine Einfuhrtermine bestimmen kann, dürfte
sich wiederum positiv auf das Qualitätsniveau der importierten
Weissweine auswirken.

Die Zuteilung des Teilzollkontingentes Weisswein erfolgte zum letzten
Mal durch Versteigerung. Für das Jahr 2001 werden die
Zollkontingentsanteile für das gemeinsame Zollkontingent für Weisswein
und Rotwein in der Reihenfolge der Annahme der Einfuhrdeklarationen
zugeteilt (Windhundverfahren).

Bundesamt für Landwirtschaft
Presse- und Informationsdienst

Auskünfte:
Andres Bolliger, Sektion Ein- und Ausfuhr, Tel. 031 322 26 87