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Bundesrat entscheidet: Die Subventionsfrist für KVA wird um zwei Jahre verlängert

MEDIENMITTEILUNG

Bundesrat entscheidet: Die Subventionsfrist für KVA wird um zwei Jahre
 verlängert

Der Bundesrat hat die Frist zur Gewährung von Subventionen an neue
 Kehrichtverbrennungsanlagen (KVA) um zwei Jahre verlängert. Damit schafft
 er die Voraussetzung, um allenfalls Bundesbeiträge an die geplanten KVA im
 Berner Oberland und im Tessin leisten zu können. Den Subventionsentscheid
 wird das zuständige Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL)
 treffen.

Gestützt auf das Gewässerschutzgesetz hat der Bund bisher
 Abfallbehandlungsanlagen subventioniert. Subventionen wurden jedoch nur
 ausgerichtet, wenn für die Anlage eine erstinstanzliche Baubewilligung vor
 dem 1. November 1997 vorlag. Der Bundesrat kann diese Frist für Regionen,
 die noch nicht über die notwendigen Verbrennungskapazitäten verfügen, um
 zwei Jahre verlängern. An seiner heutigen Sitzung hat der Bundesrat
 entschieden, von der Möglichkeit der Fristverlängerung Gebrauch zu machen.

Gesuche aus Bern und Tessin

Auswirkungen hat der Bundesratsentscheid auf die Kantone Bern und Tessin.
 Beide Kantone beabsichtigen in den nächsten Jahren eigene KVA zu bauen.
 Sie haben ihre Planungen für eigene Anlagen gezielt vorangetrieben, um
 nicht von ausserregionalen Planungs- und Preisentscheiden abhängig zu
 sein. Für beide Projekte liegen seit Ende September 1999 erstinstanzliche
 Baubewilligungen vor.

Die Fristverlängerung des Bundesrates bedeutet keine Zusicherung von
 Subventionen. Das Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL)
 entscheidet nach Prüfung der entsprechenden Projekte. Die Kantone Bern und
 Tessin haben beim BUWAL bereits die entsprechenden Gesuche eingereicht.

Der Bundesrat hat die Zusicherung von Subventionen an die zusätzliche
 Bedingung geknüpft, dass die beiden Kantone das Ablagerungsverbot für
 brennbare Abfälle fristgerecht einhalten. Ab dem Jahre 2000 müssen sie
 daher bis zur Inbetriebnahme der eigenen KVA ihre brennbaren Abfälle in
 ausserregionalen Anlagen entsorgen.

Bern, 20. Dezember 1999

UVEK Eidgenössisches Departement für
Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation
Pressedienst

Auskünfte:

Philippe Roch, Direktor Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL),
 Tel. 031 322 93 01

Hans-Peter Fahrni, Chef Abteilung Abfall, Bundesamt für Umwelt, Wald und
 Landschaft (BUWAL), Tel. 031 322 93 28