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Revision der Verordnung über die Schweizerische Landesbibliothek

Pressemitteilung 20. Dezember 1999

Revision der Verordnung über die Schweizerische Landesbibliothek (SLBV)

Der Bundesrat hat mit einer Teilrevision der Verordnung über die
Schweizerische Lan-desbibliothek (SLB) der Direktion der SLB die Kompetenz
erteilt, in Zukunft selbständig Weisungen über die Benutzung der Sammlungen
und Einrichtungen der SLB zu erlas-sen. Ausserdem wurde die nötige
Rechtsgrundlage geschaffen, welche es der Landes-bibliothek erlaubt, die
Verursacher von Schäden, welche durch die Nichtbeachtung die-ser Weisungen
entstanden sind, zivilrechtlich zur Verantwortung zu ziehen. Darüber hinaus
hat die Direktion neu die Möglichkeit, gegen Zuwiderhandelnde Bussen zu
ver-hängen und sie für beschränkte Zeit von den Dienstleistungen der SLB
auszuschlie-ssen. Die Revision tritt auf den 1. März 2000 in Kraft.

EIDGENÖSSISCHES DEPARTEMENT DES INNERN
Presse- und Informationsdienst

Auskünfte:
François Baur, Bundesamt für Kultur, Rechtsdienst,
Tel. 031/324 93 25