Alpenkonvention: Vernehmlassung zum Verkehrsprotokoll
MEDIENMITTEILUNG
Alpenkonvention: Vernehmlassung zum Verkehrsprotokoll
Der Bundesrat hat das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr,
Energie und Kommunikation (UVEK) ermächtigt, das Vernehmlassungsverfahren
zum Zusatzprotokoll "Verkehr" einzuleiten. Ziel dieses Protokolls ist es,
eine nachhaltige Verkehrspolitik im Alpenraum sicherzustellen. Die
Vernehmlassung läuft bis zum 25. Februar 2000.
Im Rahmen der Alpenkonvention sind schon die Ausführungsprotokolle
"Raumplanung und nachhaltige Entwicklung", "Berglandwirtschaft",
"Naturschutz und Landschaftspflege", "Bergwald", "Tourismus" "Bodenschutz"
und "Energie" erarbeitet worden. Das Protokoll "Verkehr" ist ein weiteres
Zusatzprotokoll zur Alpenkonvention von 1991. Es wurde von einer
internationalen Arbeitsgruppe erarbeitet und im Oktober dieses Jahres vom
Ständigen Ausschuss der Alpenkonvention zur Einleitung der nationalen
Vernehmlassungsverfahren freigegeben.
Das Protokoll Verkehr hat zum Ziel, eine für den Alpenraum nachhaltige
Mobilität sicherzustellen, die für Menschen, Tiere und Pflanzen erträglich
ist. Um dieses Ziel zu verwirklichen, soll die Benutzung der
umweltverträglichen Verkehrsmittel, insbesondere durch die Verbesserung
der alpenquerenden Eisenbahnachsen, begünstigt werden. Ausserdem sollen im
Grundsatz keine "neuen hochrangigen, alpenquerenden Strassen" gebaut sowie
das Prinzip der Kostenwahrheit verwirklicht werden.
Das Verkehrsprotokoll kann als ein wichtiges Element zur Erreichung der vom
Schweizer Volk mehrfach bekräftigten nachhaltigen Verkehrspolitik
bezeichnet werden. Es sichert die Rahmenbedingungen zur Verlagerung des
alpenquerenden Verkehrs von der Strasse auf die Schiene.
Das schweizerische Recht entspricht bereits weitgehend den Zielen und
Absichten des Verkehrsprotokolls. Das Verkehrsprotokoll bedarf zur
Ratifikation noch der Zustimmung des Parlaments.
Bern, 20. Dezember 1999
UVEK Eidgenössisches Departement für
Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation
Pressedienst
Auskünfte: Sektion Politik und Kommunikation, Bundesamt für Verkehr (Tel.
031/322 57 75)
Beilage: Verkehrsprotokoll