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Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

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Neuer ständiger Vertreter des Bundesanwalts für die italienische Schweiz

Neuer ständiger Vertreter des Bundesanwalts für die italienische Schweiz

Der Bundesrat hat heute Luca Marcellini zum ständigen Vertreter des
Bundesanwalts für die italienische Schweiz gewählt. Avvocato Luca
Marcellini, der als Generalproku-rator an der Spitze der Tessiner
Staatsanwaltschaft steht, ist am 14. September 1960 geboren; er ist Bürger
von Caslano TI. Der Bundesrat hat ihn für den Rest der bis 31. Dezember 2000
dauernden Amtszeit gewählt als Nachfolger des verstorbenen Pier-giorgio
Mordasini.

Das Bundesstrafprozessrecht sieht vor, dass der Bundesrat für jedes
Sprachgebiet einen ständigen Vertreter des Bundesanwalts bezeichnet, dem
dieser die Vertretung der Anklage übertragen kann. Die Amtszeit beträgt vier
Jahre, die gegenwärtige Amtsdauer läuft am 31. Dezember 2000 aus.

Die anderen ständigen Vertreter, bereits gewählt Ende 1996, sind Jean-Marc
Schwenter, Generalprokurator des Kantons Waadt, für die Westschweiz, sowie
Dr. Pius Schwager, Leitender Staatsanwalt des Kantons Thurgau, für die
deutsche Schweiz.

Bern, 20. Dezember 1999

Weitere Auskünfte:
Dominique Reymond, Bundesanwaltschaft, Tel. 031 322 81 69