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CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

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Gemeinsame Erklärung Schweiz-Deutschland

Gemeinsame Erklärung

Der Innenminister der Bundesrepublik Deutschland und die Vorsteherin des
Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements erklären

?  in Betonung der Bedeutung der Zusammenarbeit in den Bereichen Polizei,
Asylpolitik sowie Flüchtlings- und Ausländerpolitik,

?  in dem Bemühen, die beim Innenministertreffen auf dem Bürgenstock im
August 1999 vereinbarten Vorgehensweisen umzusetzen,

anlässlich des Besuchs der Vorsteherin des Eidgenössischen Justiz- und
Polizeidepartements beim Innenminister der Bundesrepublik Deutschland am 16.
und 17. Dezember 1999 in Berlin:

1. Deutschland und die Schweiz bekräftigen ihre gemeinsame Haltung in der
Bekämpfung der organisierten Kriminalität in allen ihren Formen,
insbesondere Drogenhandel, Menschenhandel, Umweltkriminalität, Waffenhandel,
Geldwäsche, sowie in der Bekämpfung des Terrorismus. Angesichts der
grenzüberschreitenden Dimension der Bedrohungen ist es unabdingbar, dass
Nachbarstaaten auf allen Ebenen zusammenwirken und ihre Maßnahmen
aufeinander abstimmen.

2. Deutschland und die Schweiz messen dem am 27. April 1999 unterzeichneten
Polizeivertrag große Bedeutung für die weitere Intensivierung der
Zusammenarbeit in den Bereichen Kriminalitätsbekämpfung und Gefahrenabwehr
bei. Denn dieser Vertrag verbessert nicht nur den Informationsaustausch und
bildet eine Grundlage für gemeinsame Lageanalysen; er erweitert namentlich
auch die Möglichkeiten des polizeilichen Direktverkehrs auf alle
wesentlichen Ermittlungshandlungen ohne Zwangscharakter und ermöglicht die
Entsendung von Polizeibeamten mit der Befugnis, aktiv an bestimmten
Ermittlungshandlungen im Nachbarstaat teilzunehmen.

Die parallel laufenden Ratifikationsverfahren sollen in beiden Staaten zügig
abgeschlossen werden. Für die Zukunft kommt es darauf an, die in dem Vertrag
vorgesehenen Instrumente umfassend zur Anwendung zu bringen und beständig
weiter zu entwickeln.
Neben der bilateralen Zusammenarbeit muss auch die multilaterale
Zusammenarbeit mit anderen Staaten der Alpenregion vorangetrieben werden, um
im Kampf gegen die grenzüberschreitende Kriminalität weitere Fortschritte zu
erzielen. Deutschland und die Schweiz werden daher gemeinsam mit den anderen
Partnern die Bemühungen fortsetzen, die mit dem Innenministertreffen in
Gaschurn im Juli 1998 begonnen und mit dem Innenministertreffen auf dem
Bürgenstock im August diesen Jahres fortgesetzt wurden. Eine wichtige Rolle
spielt hierbei die auf dem Bürgenstock eingesetzte gemischte Arbeitsgruppe,
die Vorschläge im Bereich Informationsaustausch und Fahndungskooperation für
das nächste Innenministertreffen zwischen den beteiligten Staaten im Jahr
2000 in Deutschland unterbreiten soll.
Deutschland wird zudem das Anliegen der Schweiz, mit den EU-Mitgliedstaaten
im Bereich der inneren Sicherheit zusammenzuarbeiten und in europäische
Integrations- und Kooperationsmechanismen miteinbezogen zu werden, weiter
unterstützen. Auf Dauer ist die Einbeziehung der Schweiz in den europäischen
Verbund der inneren Sicherheit schon aus geographischen Gründen
erforderlich.

3. Beide Seiten begrüßen die Fortschritte bei der Entwicklung im Kosovo,
bekräftigen jedoch zugleich, dass die Einschüchterung, Ausgrenzung und
Ver-treibung von Serben, Roma, Ashkali und anderen ethnischen Minderheiten
nicht tole-riert werden darf. Eine endgültige Stabilisierung des Kosovo
setzt ein friedliches Miteinander der verschiedenen Volksgruppen voraus.
Deutschland und die Schweiz bekräftigen ihre gemeinsame Haltung
hinsicht-lich der Rückkehr der Vertriebenen und Flüchtlinge aus dem Kosovo.
Die Rück-kehr aller ausreisepflichtigen Kosovo-Albaner bleibt ein
entscheidendes Ziel der Rückkehrpolitik Deutschlands wie der Schweiz. Dabei
hat die Förde-rung der freiwilligen Rückkehr Vorrang. Allerdings kann auf
den maßvollen Ein-satz des Mittels der zwangsweisen Rückführung nicht
verzichtet werden. Der Innenminister und die Departementsvorsteherin
begrüßen das bisherige gute Zusammenwirken ihrer beiden Staaten bei diesen
Fragen und unterstreichen die Notwendigkeit des schnellstmöglichen
Abschlusses eines multilateralen Transitabkommens mit anderen europäischen
Staaten über den vereinfachten visafreien Transit von freiwillig
zurückkehrenden jugoslawischen Staatsange-hö-rigen, insbesondere von
Kosovo-Albanern. In diesem Zusammenhang laden Deutschland und die Schweiz
die Regierungen Albaniens und Ma-zedoniens ein, ihre Vorbehalte aufzugeben
und das Abkommen gemeinsam mit den anderen europäischen Partnern zu
unterzeichnen.

4. Deutschland wird das Anliegen der Schweiz, mit den EU-Mitgliedstaaten im
Bereich der Asylpolitik zusammenzuarbeiten und in europäische asylrechtliche
Zuständigkeitsregelungen einbezogen zu werden, weiter unterstützen. Auf
Dauer ist ein europäischer Asylverbund nur unter Einschluss der Schweiz
praktikabel. Konkrete Schritte sollten nach Abschluss der
Ratifikationsverfahren der sektoriellen Verträge zwischen der Schweiz und
der EU geprüft werden.

Berlin, 17. Dezember 1999