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Neuer Finanzausgleich: Stand Vernehmlassung

ROHSTOFF: EFD-HINTERGRUND

Ergänzt die Pressemitteilung vom 1. Dezember 1999
Ermöglicht einen Überblick über bis jetzt eingetroffene Stellungnahmen

Neuer Finanzausgleich: Stand Vernehmlassung

Die Frist für Vernehmlassungen für das Föderalismus-Projekt „Neuer
Finanzausgleich zwischen Bund und Kantonen (NFA)“ ist am 30.11.99
abgelaufen. Rund 55 der 70 im April eingeladenen Kantone, Parteien,
Verbände und Organisationen haben bisher geantwortet. Zudem sind 148
Stellungnahmen von inoffiziellen Vernehmlassungsteilnehmern
eingetroffen. Knapp die Hälfte aller eingegangenen Stellungnahmen sind
bis heute ausgewertet; 1042 Anträge sind bereits verarbeitet worden. Die
Bilanz der Vernehmlassung ist im ersten Quartal 2000 zu erwarten. Der
weitere Zeitplan lautet: Botschaft an das Parlament Ende 2000; Debatte
2001-2002; Volksabstimmung je nach Verlauf 2002 oder 2003.

Im April 1999 hat der Bundesrat den Schlussbericht der
Projektorganisation zum NFA in die Vernehmlassung geschickt. Das
partnerschaftlich mit den Kantonen erarbeitete Projekt regelt nicht nur
die Finanzströme zwischen Bund und Kantonen, es sieht auch eine
weitgehende Entflechtung von Aufgaben und Kompetenzen vor und setzt
Anreize zur wirksameren und wirtschaftlicheren Aufgabenerfüllung (vgl.
http://www.efd.admin.ch/d/dok/publik/ib/ib103.htm).

Die meisten Kantone und Parteien begrüssen die Stossrichtung des
Projektes als richtigen Schritt, wobei der NFA als Ganzes zu betrachten
sei. Klare Unterstützung signalisiert die Kernvernehmlassung der
Kantonsregierungen. Insgesamt positive Bilanz ziehen die FDP, SVP und
CVP Schweiz sowie mit Vorbehalten auch die GP Schweiz. Grosse Skepsis
formuliert hingegen die SP Schweiz. Das Eidg. Finanzdepartement EFD will
dem Bundesrat nach der Auswertung der Vernehmlassung zuhanden des
Parlaments so rasch als möglich einen Botschaftsentwurf für die nötigen
Verfassungs- und Gesetzesbestimmungen vorlegen. Dieser ist zusammen mit
den Kantonen und im Rahmen der partnerschaftlichen Projektorganisation
zu erarbeiten. Geplant ist die Weiterleitung an das Parlament Ende 2000.
Je nach Verlauf soll der NFA Volk und Ständen 2002 oder 2003 vorgelegt
werden.

Stellungnahme der Kantone

Die Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) hat in einer
Kernvernehmlassung, die von 24 Kantonsregierungen mit 22 zu 1 Stimmen
bei einer Enthaltung verabschiedet wurde, festgehalten, dass die
NFA-Projektarbeiten den gesetzten Zielsetzungen weitgehend entsprechen.
Deshalb unterstützt die KdK das neue Steuerungsmodell. Seine Teile seien
überzeugend aufeinander abgestimmt und griffen ineinander über. Es
handle sich um eine ganzheitliche Lösung, die integral verwirklicht
werden müsse. Andernfalls sei zu befürchten, dass das Projekt die
Zustimmung der Kantone verliere.

Grundsätzlich positiv (mit einigen Vorbehalten) haben sich folgende
Kantone geäussert:

Der Kanton Aargau befürwortet das Projekt, zeigt sich jedoch skeptisch
zur Schiedsrichter-Rolle des Bundes im Rahmen der interkantonalen
Zusammenarbeit mit Lastenausgleich. Die vorgesehenen Instrumente des
Bundes seien nach Auffassung des Kantons Aargau nicht
föderalismustauglich. Nicht hingenommen werde die Tatsache, dass nach
den vorliegenden Modellrechnungen der Kanton Aargau aus dem
Ressourcenausgleich falle. Im Weiteren sei die Ausgestaltung des
soziodemografischen Belastungsausgleichs zu verbessern.

Der Kanton Appenzell A.Rh schliesst sich grundsätzlich dem Inhalt der
von der KdK erarbeiteten Kernvernehmlassung an. Im Bereich der Aufgaben-
und Finanzierungsentflechtung stellt er den Antrag, im Bereich der
Sonderschulung das Modell einer pauschalen Abgeltung statt eines
vollumfänglichen Rückzugs des Bundes bzw. der IV. Im Weiteren sei auf
eine Kantonalisierung der Wohnheime, Behindertenwerkstätten und
Institutionen für die berufliche und medizinische Eingliederung
Behinderter zu verzichten. Der Ressoucenausgleich bedarf einer
Überarbeitung.

Der Kanton Appenzell I. Rh geht davon aus, dass durch den NFA kein
Leistungsabbau entsteht und erachtet es deshalb für enorm wichtig, dass
spezifische Einzel-Interessen von Teilgruppierungen zu Gunsten des
Gesamt-Resultates und der Gesamt-Wirkung des NFA zur Seite gestellt
werden, andererseits aber, gerade im Bereiche der Aufgabenentflechtung,
Änderungen, die dem Projekt als Ganzes keinen Abbruch täten,
mitaufgenommen würden, um schliesslich ein positives Resultat zu
erreichen.

Basel-Stadt begrüsst die Neuordnung des Finanzausgleichs in der Schweiz
sehr. Unbefriedigend sei, dass im vorliegenden Entwurf der Bundesrat im
Rahmen der interkantonalen Zusammenarbeit mit Lastenausgleich bloss auf
Antrag einer bestimmten Anzahl von Kantonen eine Zusammenarbeitspflicht
aussprechen könne. Im Sozialbereich spricht sich der Kanton Basel-Stadt
dafür aus, dass der Bund auch bei kantonalisierten Aufgabenbereichen
verbindliche Mindeststandards erlassen könne, um unerwünschte
Wanderungsbewegungen und vermehrtes Trittbrettfahren zu vermeiden.
Schliesslich müsse der Ressourcenausgleich noch verbessert werden.

Basel-Landschaft erachtet den Neuen Finanzausgleich als das wichtigste
innenpolitische Reformvorhaben, das in unserem Land im nächsten
Jahrtausend umzusetzen sei. Es wird eine möglichst rasche und integrale
Umsetzung erwartet.

Der Kanton Freiburg unterstützt die Stossrichtung des Projekts. Hingegen
verlangt er Nachbesserungen im Bereich des Ressourcenausgleichs und
setzt Fragezeichen bei einigen Aufgabenentflechtungen, namentlich in der
Sozialpolitik. Der besonderen Situation des Kantons als zweisprachiger
Gliedstaat sei besonders Rechnung zu tragen.

Der Kanton Genf verlangt eine integrale Umsetzung des Neuen
Finanzausgleichs, behält sich jedoch eine definitive Stellungnahme zum
heutigen Zeitpunkt noch vor. Zunächst müsse die definitive Ausgestaltung
des Ressourcenindexes und eine grundsätzliche Zusage des Kantons Waadt
zu den Forderungen nach einer Abgeltung der Genfer Zentrumsleistungen
vorliegen.

Der Kanton Glarus unterstützt das Projekt mit Nachdruck. Für die
interkantonale Zusammenarbeit mit Lastenausgleich sei es entscheidend,
dass auch die kleinen Kantone gewisse Mitbestimmungsmöglichkeiten
bekämen und nicht nur zu Zahlkantonen degradiert würden. Zwischen der
endgültigen Verabschiedung des NFA und dessen Inkraftsetzung brauche es
eine genügend grosse Übergangsfrist.

Der Kanton Graubünden erachtet den Neuen Finanzausgleich als letzte
Chance, den Föderalismus zu erneuern und Bund und Kantone zu stärken.
Die vorgesehenen Kantonalisierungen würden vollumfänglich unterstützt;
für bedeutende Aufgaben wie die kollektiven IV-Leistungen und die
Sonderschulung seien einheitliche Rahmenbedingungen vorzusehen und zu
akzeptieren. Die Teilentflechtung im Bereich der Hauptstrassen dürfe
nicht dazu führen, dass sich der Bund aus der finanziellen Verantwortung
zurückziehe; auch im öffentlichen Regionalverkehr müsse der Bund ein
Grundangebot langfristig sicherstellen. Bei starker Opposition sei eine
allfällige Etappierung in der Projektumsetzung vorzusehen, während die
politisch sensitiven Bereiche separat zu realisieren seien. Die
Regionalpolitik des Bundes zu Gunsten des Berggebiets müsse in jedem
Fall aufrechterhalten bleiben.

Der Kanton Jura schliesst sich vollumfänglich der Kernvernehmlassung der
KdK an und unterstreicht insbesondere die Notwendigkeit einer raschen
und integralen Umsetzung des Projekts.

Der Kanton Luzern unterstreicht die zentale Wichtigkeit des Projekts.
Der Kanton wird sich darum tatkräftig für dessen Realisierung einsetzen.
Vor allem sei es wichtig, dem Verdacht entgegenzutreten, der NFA werde
von den Kantonen benutzt, staatliche Leistungen abzubauen. Die Kantone
stünden der Nachfrage der Bevölkerung nach öffentlichen Leistungen näher
als der Bund.

Der Kanton Nidwalden unterstützt das Projekt. Bund und Kantone erhielten
aufgrund der vorgeschlagenen Aufgabenentflechtung vermehrten
Handlungsspielraum, um die Aufgaben stufengerecht und entsprechend den
spezifisch kantonalen Strukturen zu erfüllen.

Der Kanton Obwalden unterstützt das Projekt. Die Stärkung des
Föderalismus und des Finanzausgleichs sei eine grundlegende Aufgabe des
Bundesstaates, weshalb die postulierte Haushaltsneutralität für den Bund
in Frage zu stellen sei;  eine Kürzung der Kantonsanteile an der
direkten Bundessteuer werde abgelehnt. Der Bund sei im Rahmen der
interkantonalen Zusammenarbeit in seiner Funktion als Schiedsrichter von
zentraler Bedeutung. Im Weiteren sei es richtig, wenn er im Bereich der
Sozialpolitik Leitplanken setzte, um keinen Sozialtourismus zwischen den
Kantonen aufkommen zu lassen.

Der Kanton Solothurn setzt sich aus staatspolitischen,
volkswirtschaftlichen und finanzpolitischen Gründen für eine integrale
Umsetzung des NFA ein.

Der Kanton Schaffhausen setzt sich für eine integrale Umsetzung des
Projekts ein. Ein Aufschnüren des Pakets würde den Neuen Finanzausgleich
zum Scheitern bringen. Die postulierte Haushaltsneutralität für den Bund
sei zu überdenken.

Der Kanton Schwyz teilt uneingeschränkt die Stossrichtung des Neuen
Finanzausgleichs. Dem Projekt sei vom Bundesrat prioritäre Bedeutung
einzuräumen. Eine Etappierung werde abgelehnt.

Der Kanton St Gallen hebt die Bedeutung des für den Schweizer
Föderalismus strategisch äusserst wichtigen Projekts hervor. Die
Umsetzung habe integral zu erfolgen, und bei der Aufgabenentflechtung
dürfe es volumenmässig zu keinen Abstrichen kommen.

Der Kanton Thurgau fordert eine rasche Umsetzung des Projekts. Er lehnt
den topografischen und soziodemografischen Belastungsausgleich des
Bundes als unnötig und kompliziert ab. Im Bereich der
Aufgabenentflechtung verlangt er für die Ergänzungsleistungen eine
vollumfängliche Bundeslösung, während den Kantonen die
Prämienverbilligung in der Krankenversicherung zu übertragen seien.

 Der Kanton Uri unterstützt das Projekt unter gewissen Bedingungen, so
dass z.B. den mit besonderen natürlich-zivilisatorischen Belastungen
(z.B. Transitverkehr) ausgesetzten Gebirgskantonen auch weiterhin das
erforderliche nationale Verständnis entgegengebracht werde und dass
gerade die finanzschwächeren Kantone über die notwendigen Mittel
verfügen würden, um die Aufgaben auch wahrnehmen zu können. Die
postulierte Haushaltsneutralität für den Bund sei zu überdenken.

Der Kanton Waadt ist vollumfänglich für den Neuen Finanzausgleich. Er
legt Wert auf die Feststellung, dass die weiteren Arbeiten an der
Globalbilanz mit grösster Sorgfalt angegangen werden müssten.

Für den Kanton Wallis ist das Projekt von strategischer Bedeutung mit
hoher Priorität. Die Regionalpolitik des Bundes zu Gunsten des
Berggebiets sei aber in jedem Fall weiterzuführen. Der NFA könne die
Regionalpolitik nicht ersetzen.

 Der Kanton Zürich erachtet die Reform als dringend notwendig und
begrüsst dessen Stossrichtung. Er beurteilt die Konkretisierung der
interkantonalen Zusammenarbeit mit Lastenausgleich skeptisch; seine
diesbezüglichen Forderungen an die umliegenden Kantone würden von diesen
zurückhaltend beurteilt. Umso wichtiger sei es, dass die interkantonale
Rahmenvereinbarung noch vor der parlamentarischen Beratung des NFA
ausgehandelt und unterzeichnet würde. Im Bereich der Aufgabenerfüllung
wird kritisch vermerkt, dass dessen Entflechtungspotenzial keineswegs
ausgeschöpft worden sei. Im Weiteren unterstreicht der Kanton Zürich,
dass er seine Mitverantwortung für gute Rahmenbedingungen der Städte
wahrnehmen wolle. Die Grundsätze des NFA könnten dabei sinngemäss auch
innerkantonal zur Anwendung kommen. Eine Aufrechterhaltung oder gar ein
weiterer Ausbau der Bundeskompetenzen  würden jedoch die Zielsetzung der
Reform treffen.

Grosse Vorbehalte zeigt trotz positiver Grundhaltung der Kanton Zug. Im
Zentrum der Kritik stehen der Ressourcenausgleich mit Disparitätenabbau
und Mindestausstattung sowie der soziodemografische Belastungsausgleich,
die in ihrer heutigen Ausgestaltung nicht akzeptiert werden könnten.

Weiter geht der Kanton Neuenburg, der trotz Zustimmung zu den Zielen das
Projekt in der vorliegenden Form ablehnt. Die ausgewiesenen Resultate
für den Kanton Neuenburg stünden diametral zu den Zielen des Projekts,
namentlich die finanzschwächeren Kantone zu entlasten. Für den Kanton
Neuenburg komme eine zusätzliche Belastung in der Höhe von rund 30
Millionen Franken nicht in Frage; eine solche Zusatzlast würde die
Bemühungen des Kantons, seine Schulden abzutragen und zu einem
ausgeglichenen Haushalt zu kommen, zunichte machen. Darüber hinaus käme
der Kanton Neuenburg aufgrund seiner im interkantonalen Vergleich hohen
Steuerbelastung nicht umhin, Leistungen zu Gunsten seiner Bevölkerung
abzubauen. Ein solches Szenario sei inakzeptabel.

Stellungnahme der Parteien

Für die Christlichdemokratische Volkspartei entspricht die Vorlage einer
Gesamtschau, die die Aspekte der Aufgabenteilung mit den
finanzpolitischen Ausgleichsinstrumenten verbindet. Nachdem bereits ein
Jahrzehnt an dieser Reform gearbeitet werde, müsse alles daran gesetzt
werden, diese ausserordentlich wichtige Reform des schweizerischen
Finanzföderalismus rasch, zielgerecht und umfassend umzusetzen. Die CVP
werde sich mit Nachdruck dafür einsetzen.

Die Freisinnigdemokratische Partei FDP Schweiz begrüsst in einer ersten
summarischen Einschätzung den NFA als Instrument der Stärkung des
Föderalismus und der Klärung von Kompetenzen und Verantwortlichkeiten.
Das Projekt müsse als Ganzes gesehen werden, weshalb die FDP eine
Etappierung ablehnen würde. Positiv bewertet die FDP den im NFA
gesetzten Anreiz zur wirksameren und wirtschaftlicheren
Aufgabenerfüllung durch die Ebenen Bund und Kantone. Für eine
ausführliche Stellungnahme hat die FDP eine Fristverlängerung beantragt.

Die Schweizerische Volkspartei SVP beurteilt den präsentierten
Schlussbericht insgesamt positiv. Sie unterstützt den Grundsatz, dass
sich die Verantwortung in der Sache (Planung, Entscheidung und Vollzug)
mit den finanziellen Verpflichtungen decken solle. Die SVP beurteilt den
Finanzausgleich als taugliches Mittel, um den Föderalismus zu stärken.

 Die Sozialdemokratische Partei der Schweiz (SP) zeigt grosse Skepsis:
Umso mehr, als die gemachten Vorschläge in ihrer Reichweite die eben
verabschiedete total revidierte Bundesverfassung in den Schatten stellen
würden. Unterstützt werden - trotz einigen kritischen Anmerkungen - vor
allem der Finanzausgleich im engeren Sinn und die neuen
Subventionsgrundsätze. Auf weitere Skepsis bis Ablehnung stösst die
vorgeschlagene Föderalismusreform und damit auch der Grossteil der
Aufgabenentflechtungen. Alle Massnahmen, die zu einem Leistungsabbau
führen (könnten), werden abgelehnt.

Die Grüne Partei der Schweiz begrüsst die Anstrengungen zur
Durchforstung des heutigen Subventionsdschungels, zur Eliminierung
falscher Anreizsysteme sowie zu einer besseren Anwendung des
Äquivalenzprinzips: Sie ist der Meinung, dass der neue Finanzausgleich
notwendige wichtige Verbesserungen in dieser Richtung mit sich bringen
werde. Trotzdem könne er aber (...) höchstens eine kurzfristige
Übergangslösung darstellen, welcher unbedingt weitere Reformen folgen
müssten.

Stellungnahme der Spitzenverbände und Organisationen

 Der Schweiz. Arbeitgeberverband unterstützt das Projekt. Es wird
erwartet, dass der NFA nicht zu einer Steuernivellierung unter den
Kantonen führe und keine Erweiterung der öffentlichen Aufgaben
stattfinde. Zustimmung finden die Aufgabenentflechtungen mit Ausnahme
der Einführung von Bundeskinderzulagen. Im Bereich Berufsbildung
bestehen einige Vorbehalte gegenüber dem Verzicht auf Bundesbeiträge zu
Bauten, dem Rückzug des Bundes aus der Berufsberatung und aus der Aus-
und Weiterbildung der Berufsschullehrerinnen und -lehrer. Den neuen
Instrumenten im Bereich des Finanzausgleichs im engeren Sinn wird
zugestimmt.

Die Schweizerische Bankiervereinigung begrüsst das Gesamtkonzept. Der
NFA wird als richtige Alternative zur materiellen Steuerharmonisierung
erachtet. Um die politischen Chancen für die Realisierung des NFA zu
steigern, sollte eine Etappierung geprüft werden.

Der Schweiz. Bauernverband SBV begrüsst den Neuen Finanzausgleich. Er
spricht sich für eine integrale Umsetzung aus, da der NFA den
verschiedenen regionalen Interessen Rechnung trage. Nicht einverstanden
ist der SBV mit dem anvisierten Rückzug des Bundes aus der
Wohnbauförderung in den Berggebieten; im Weiteren erscheint es dem SBV
fragwürdig, infolge Aufgabenentflechtung auf dem Gebiet der
Abwasseranlagen weitere gesetzliche Verschärfungen des
Gewässerschutzgesetzes vorzusehen.

Der Schweiz. Gewerbeverband SGV erachtet den NFA als zentrales
Reformprojekt. Ausdrücklich lehnt der SGV eine allfällige Etappierung
ab. In Bezug auf die Aufgabenentflechtungen lehnt der SGV namentlich die
Vorschläge in den Bereichen Familienzulagen und Berufsbildung ab. Das
heutige kantonale System verschiedenartiger Leistungen zugunsten der
Familien und Kinder könne nur auf kantonaler Ebene erfolgen. Ein Rückzug
des Bundes aus der Berufsberatung, den Berufsschulbauten sowie der Aus-
und Fortbildung der Berufsschullehrerinnen und -lehrer (heutiges SIBP)
wird abgelehnt.

Der Schweiz. Gewerkschaftsbund SGB unterstützt die Reformideen im
Bereich des Finanzausgleichs im engeren Sinn, das heisst den Ressourcen-
und Belastungsausgleich sowie den interkantonalen Lastenausgleich. Auf
dem Gebiet der interkantonalen Zusammenarbeit mit Lastenausgleich
fordert der SGB grössere bundesrechtliche Interventionsmöglichkeiten.
Hingegen wird das Paket der Aufgabenentflechtungen sowie die anvisierte
Stärkung des Föderalismus abgelehnt. Namentlich die Übertragung von
Bundesaufgaben an die Kantone in der Sozialpolitik wird generell
abgelehnt, im Weiteren der Rückzug des Bundes aus der Wohnbau- und
Eigentumsförderung sowie die Teilentflechtungen im Bereich der
Stipendien und von Jugend und Sport.

Der Christlichnationale Gewerkschaftsbund der Schweiz CNG stellt sich
grundsätzlich hinter das Projekt. Der CNG warnt aber davor, möglichst
viele Aufgabenbereiche vom Bund an die Kantone übergeben zu wollen.
Namentlich die vorgesehene Kantonalisierung der kollektiven
IV-Leistungen lehnt sie strikte ab. Der Finanzausgleich im Sinne des
Ausgleichs wird vom CNG begrüsst.

Der Schweiz. Handels- und Industrieverein (Vorort) unterstützt das
Projekt und fordert eine zügige Umsetzung. Der Vorort warnt jedoch
davor, die zu erwartenden Effizienzgewinne für vermehrte
Staatstätigkeiten einzusetzen. Diese seien vielmehr für
Ausgabenreduktionen einzusetzen. Die Aufgabenentflechtungen werden in
ihrer Gesamtheit grundsätzlich positiv beurteilt mit Ausnahme der
Familienzulagen, wo die anvisierte Bundeslösung strikte abgelehnt wird.
Im Umweltbereich seien weitergehende Entflechtungen zu prüfen. Der
Ressourcenausgleich darf nach Ansicht des Vorort weder zu einer
Steuernivellierung noch zu einer Mehrbelastung des Bundes führen.

 Die Vereinigung der schweiz. Angestelltenverbände VSA unterstützt die
rasche Umgestaltung des bisherigen Systems zu einer auf den Pfeilern
Belastungsausgleich, Ressourcenausgleich und interkantonale
Zusammenarbeit mit Lastenausgleich beruhenden Finanzausgleichsreform.
Demgegenüber wird die Aufgabenneuverteilung als nicht prioritär
eingestuft; diese könne auch gestaffelt erfolgen und bedürfe noch
weitergehender Diskussionen. Namentlich eine Übertragung von
Bundesaufgaben auf die Kantone in den Bereichen der Sozialpolitik, der
Berufsbildung und der Wohnbauförderung wird abgelehnt.

Die Schweizerische Arbeitsgemeinschaft für die Berggebiete (SAB)
befürwortet den NFA als Element der Stärkung der föderalistischen
Strukturen der Schweiz. Sie spricht sich jedoch für eine gestaffelte
Umsetzung im Falle starker Opposition aus.

 Der Schweiz. Gemeindeverband unterstreicht, dass das wichtige
Reformvorhaben keinesfalls auf Kosten der Gemeinden ausfallen dürfe. Die
Reform des Finanzausgleichs müsse der rechtlichen und faktischen
Stellung der Gemeinden Rechnung tragen. Kantonalisierungen von
Aufgabenbereichen kommen für den Schweiz. Gemeindeverband nur dann in
Frage, wenn Kantonen und Gemeinden die notwendigen finanziellen Mittel
zur Verfügung gestellt, die Kantone zur Zusammenarbeit verpflichtet und
Minimalstandards auf Bundesebene festgelegt werden.

 Der Hauseigentümerverband Schweiz HEV begrüsst das Projekt. Er wehrt
sich jedoch gegen eine generelle Kantonalisierung der
Wohneigentumsförderung. Dagegen ist er einverstanden mit dem Rückzug des
Bundes aus dem sozialen Wohnungsbau.

Der Verband Schweizerischer Kantonsarchäologen spricht sich gegen eine
Teilentflechtung in den Bereichen Denkmalpflege, Ortsbild- und
Heimatschutz aus.

 Die Schweizerische Vereinigung der Elternvereine für Menschen mit einer
geistigen Behinderung Insieme, die Behinderten-Selbsthilfe Schweiz
Askio, die Pro Informis sowie der Schweiz. Invalidenverband wehren sich
entschieden gegen die Kantonalisierung der kollektiven Leistungen der
AHV und IV. Sie befürchten namentlich einen Sozialabbau und eine
Rechtsungleichheit auf dem Gebiet der Alters- und Invalidenpolitik.

 Die Pro Senectute Schweiz teilt grundsätzlich die staatspolitischen
Überlegungen und Vorschläge des Neuen Finanzausgleich, befürchtet aber
grosse Nachteile, wenn diese uneingeschränkt auf den Bereich der
Altershilfe und der Ergänzungsleistungen für Heimbewohnerinnen und
-bewohner angewendet werden. Föderalistische Lösungen hätten im sozialen
Bereich dort ihre Grenzen, wo sie zu ungleichen und ungerechten Lösungen
führten.

Für den Schweizerischen Städteverband trägt der Neue Finanzausgleich der
dominierenden Rolle des Bundes, den realen wirtschaftlichen und sozialen
Räumen sowie den faktischen direkten Beziehungen zwischen Bund und
Städten/Gemeinden nicht genügend Rechnung. Er sei deshalb entsprechend
anzupassen. Die Instrumente des Finanzausgleichs im engeren Sinn und der
interkantonale Lastenausgleich werden grundsätzlich unterstützt.

Der Schweiz. Verband für Wohnungswesen lehnt den Rückzug des Bundes aus
der Wohnbau- und Eigentumsförderung ab.

Der Schweizerische Verband für Wohnbauförderung und der Schweizerische
Verband liberaler Baugenossenschaften setzen sich dafür ein, die
Kompetenz für die Wohnbau- und Eigentumförderung beim Bund zu belassen.

Der WWF Schweiz, die Schweizerische Gesellschaft für Umweltschutz und
die Schweizerische Stiftung für Landschaftsschutz und Landschaftspflege
warnen vor Kantonalisierungen von Aufgaben im Umweltbereich. Sie setzen
sich vielmehr für eine stärkere Rolle des Bundes ein.

Der Schweizerische Verband für Sport in der Schule spricht sich gegen
eine Delegation von Turnen und Sport an die Kantone aus.

Der Verband öffentlicher Verkehr VöV verlangt, dass die wichtige
Koordinationsaufgabe des Bundes im Bereich des öffentlichen Verkehrs
erhalten bleibt. So soll der Agglomerationsverkehr (inklusive
Ortsverkehr) zur Verbundaufgabe erklärt werden; im Bereich des
Regionalverkehrs dürfe ein Bundesanteil von 50% keinesfalls
unterschritten werden.
 Die inoffiziellen Eingaben

Der Stadtrat (Exekutive) von Zürich unterstützt die Reform unter der
Voraussetzung, dass die Bedeutung der städtischen Zentrumsleistungen
anerkannt und dass die einzelnen Reformprojekte nicht städteblind,
sondern unter Einbezug der Städte nach dem Geist von Art. 50 der neuen
Bundesverfassung umgesetzt werden. Im gleichen Sinn äussert sich die
Stadt Lausanne in ihrer Eingabe.

Der überwiegende Teil der inoffiziellen Vernehmlassungsteilnehmer
äussert sich zu einzelnen Sektorpolitiken, namentlich zur Sozialpolitik.
Hier werden vorab die Vorschläge zu den kollektiven AHV- und
IV-Leistungen, die gemäss NFA grundsätzlich den Kantonen überantwortet
werden sollen, kritisiert.

Organisationen wie die Schweiz. Vereinigung zugunsten cerebral
Gelähmter, der Schweiz. Fachverband für Sozial- und Heilpädagogik, die
Schweizer Paraplegiker Vereinigung, die Schweizerische Krebsliga, der
Schweizerische Blinden- und Sehbehindertenverband, die
Dachorganisationenkonferenz der privaten Behindertenhilfe DOK sowie
diverse Spitexorganisationen, heilpädagogische Zentren, Fachverbände und
Berufsorganisationen äussern sich alle dezidiert ablehnend zu einem
Rückzug des Bundes aus dem Bereich der kollektiven AHV- und
IV-Leistungen. Der Bereich der sozialen Sicherheit gehöre klar in die
massgebliche Zuständigkeit des Bundes. Die angestrebte Kantonalisierung
beinhalte die Gefahr einer Ungleichbehandlung von Behinderten und alten
Menschen. Das Projekt sei zu etappieren und vorerst auf den Bereich des
eigentlichen Finanzausgleichs zu beschränken.

Die Vorschläge im Bereich des Verkehrs werden wie folgt beurteilt:

Die SBB AG äussert sich positiv zum Neuen Finanzausgleich. Ein Ausstieg
des Bundes in Raten im Bereich des öffentlichen Regionalverkehrs komme
für die SBB AG nicht in Frage. Im Bereich des Agglomerationsverkehrs
seien mittelfristig zur Lösung der Probleme neue Finanzierungsquellen
auf Bundesebene nötig. Der Informationsdienst für den öffentlichen
Verkehr LITRA kann eine Bundesbeteiligung im Bereich des öffentlichen
Regionalverkehrs von unter 50% nicht akzeptieren. Der
Agglomerationsverkehr sei investitionsmässig mittelfristig dem
Regionalverkehr gleichzustellen. Der Bund habe hier sein finanzielles
Engagement weiterzuführen und zu verstärken. Der Schweiz. Eisenbahn- und
Verkehrspersonalverband SEV fordert eine Gleichbehandlung von
öffentlichem Regional-, Stadt und Agglomerationsverkehr. Die heutige
künstliche Trennung sei aufzuheben. Von einer weiteren Senkung des
Bundesanteils an der Finanzierung des Regionalverkehrs ist abzusehen.
Der Automobilclub der Schweiz ACS fordert eine unvoreingenommene Prüfung
einer Privatisierung des Nationalstrassenwesens. Vorschläge für neue
Abgaben des Strassenverkehrs zur Finanzierung von Infrastrukturen des
öffentlichen Verkehrs werden strikte abgelehnt. Der Touring-Club ist mit
den Vorschlägen im Bereich National- und Hauptstrassen einverstanden.
Für den Agglomerationsverkehr solle eine Teilentflechtung greifen, indem
für normale Vorhaben die vorgesehenen Zweckverbände aufkämen, während
für Grossprojekte der Bund mitfinanziere. Die Vorschläge zur
Erschliessung neuer Finanzierungsquellen im Bereich des
Agglomerationsverkehrs (Stichwort road pricing) werden strikte
abgelehnt. Der Verkehrs-Club der Schweiz VCS fordert eine ganzheitliche
Sicht im Bereich des Verkehrs. Ein finanzieller Rückzug des Bundes aus
dem Regional- und Agglomerationsverkehr wird abgelehnt.

Zahlreiche Eingaben betreffen ferner die Vorschläge im Bereich der
Denkmalpflege.

Organisationen wie u.a. der Schweizer Heimatschutz SHS, die nationale
Informationsstelle für Kulturgüter-Erhaltung NIKE, die Vereinigung der
Schweizer Denkmalpflege, die eidg. Natur- und Heimatschutzkommission und
die Schweiz. Vereinigung für Landesplanung VLP lehnen eine
Teilentflechtung im Bereich Denkmal-, Orts- und Heimatschutz als
unpraktikabel ab. Die Schweiz. Stiftung für Landschaftsschutz und
Landschaftspflege SL fordert im Bereich der Umwelt- und Verkehrspolitik
eine stärkere Rolle des Bundes. Die Erhaltung der Kulturgüter und
Kulturlandschaften seien als Teil eines gesamteuropäischen Erbes zu
betrachten, weshalb die anvisierte Teilentflechtung in der Denkmalpflege
abgelehnt wird.

Zum Sportbereich wird folgendes festgehalten:

Der Schweizerische Olympische Verband lehnt eine Kantonalisierung des
Schulturnens entschieden ab. Nur eine Verbundlösung könne verhindern,
dass in einzelnen Regionen Bewegung und Sport und damit die
Volksgesundheit in Frage gestellt werden könnte. Das
3-Stunden-Obligatorium des Bundes sei demzufolge aufrechtzuerhalten.
Auch müsse die Jugend und Sport-Leiterausbildung im Rahmen des Dreiecks
Bund-nationale Verbände-Kantone ausgestaltet werden. Auch würde eine
Streichung der Bundesbeiträge an Bauten für den Turn- und
Sportunterricht an den Berufsschulen abgelehnt. Im gleichen Sinn äussert
sich die Eidg. Sportkommission.

EIDG. FINANZDEPAREMENT
Presse- und Informationsdienst

Auskunft:
Gérard Wettstein, (Bund), Eidg. Finanzverwaltung,  Tel.: 031 322 97 61
Herbert Weibel (Kantone), Eidg. Finanzverwaltung, Tel.: 031 323 11 76

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17.12.1999