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Casinos von Herisau und Mendrisio müssen auf den 1. April 2000 schliessen

Casinos von Herisau und Mendrisio müssen auf den 1. April 2000 schliessen

Keine Sonderbehandlung möglich

Die Casinos von Herisau und Mendrisio müssen auf den 1. April 2000 ihre Tore
schliessen. Eine Sonderbehandlung für die beiden Automatencasinos würde
nicht nur das Gebot der Gleichbehandlung missachten, sondern auch dem Willen
des Parlaments zuwiderlaufen. Diesen Entscheid des Bundesrates hat
Bundesrätin Ruth Metzler-Arnold, Vorsteherin des Eidgenössischen Justiz- und
Polizeidepartements (EJPD), den Kantonsregierungen von Appenzell
Ausserrhoden und Tessin in einem Schreiben mitgeteilt.

Mit dem Inkrafttreten des neuen Spielbankengesetzes (SBG) auf den 1. April
2000 erhalten jene Kursäle eine provisorische Konzession, die über eine
ordentliche, vom Bundesrat genehmigte Boulespielbewilligung verfügen. Die
Casinos von Herisau und Mendrisio hatten in Umgehung des bundesrätlichen
Boulespiel-Moratoriums im Juli bzw. im November 1997 den Betrieb als reine
Automatencasinos (ohne Boulespiel) aufgenommen. Da ihnen damit eine
wesentliche Voraussetzung für eine gesetzliche Uebergangskonzession fehlt,
müssen sie mit dem Inkrafttreten des SBG ihre Tore schliessen.

Bewusster Entscheid des Parlaments

Das Parlament hat im Herbst 1998 im Bewusstsein der Konsequenzen für die
Casinos von Herisau und Mendrisio die Uebergangsregelungen im SBG
geschaffen. Das Parlament wollte verhindern, dass Casinos, die trotz des
bundesrätlichen Boulespiel-Moratoriums eröffnet worden waren, von einer
provisorischen Konzession profitieren können, während andere Gesuchsteller,
die das Moratorium berücksichtigt hatten, leer ausgehen. Der Bundesrat hat
diese Linie in den Beratungen im Parlament unterstützt und auch wiederholt
gegenüber den betroffenen Kantonen kommuniziert.

Gebot der Gleichbehandlung

Gründliche Abklärungen des EJPD haben ergeben, dass mit der Aufhebung des
Boulespiel-Moratoriums für die Casinos von Herisau und Mendrisio keine
befriedigende Lösung gefunden werden könnte. Die Aufhebung des Moratoriums,
das der Bundesrat am 24. April 1996 angesichts des unkontrollierten Booms im
Bereich der Glücksspiele beschlossen hatte, würde nämlich in zweierlei
Hinsicht zu einer Ungleichbehandlung führen:
- Die Casinos von Herisau und Mendrisio könnten ihre Geldspielautomaten
weiterbetreiben. Dies bliebe den zehn anderen durch das
Boulespiel-Moratorium betroffenen Gesuchstellern wegen der seit dem 1. April
1998 geltenden Geldspielautomatenverordnung verwehrt; sie könnten nur das
Boulespiel anbieten.
- Nur jene Gesuchsteller, die trotz Moratorium ein Genehmigungsgesuch für
das Boulespiel gestellt haben, würden von der Aufhebung des Moratoriums
profitieren und eine provisorische Konzession erhalten. Verlierer wären jene
Gesuchsteller, die angesichts des Moratorium auf ein Genehmigungsgesuch an
den Bundesrat verzichtet haben.

Aus diesen Gründen hat der Bundesrat enschieden, das Moratorium kurz vor der
Inkraftsetzung des neuen Gesetzes nicht aufzuheben. Er wird indes die
Eidgenössische Spielbankenkommission beauftragen, die Gesuche von Herisau
und Mendrisio im Rahmen des Konzessionsverfahrens zeitlich prioritär zu
behandeln.

Bern, 16. Dezember 1999

Weitere Auskünfte:
Folco Galli, Bundesamt für Polizeiwesen, Tel. 031 322 77 88