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Neue Organisationsverordnung für das VBS

3003 Bern, 13. Dezember 1999

Medieninformation

Neue Organisationsverordnung für das VBS

Der Bundesrat hat die Organisationsverordnung des VBS gutgeheissen und auf
den 1. Januar 2000 in Kraft gesetzt. Sie enthält keine grösseren
Reformprojekte. Diese sind bereits umgesetzt oder den Reformprojekten
Bevölkerungsschutz und Armee/ VBS XXI vorbehalten.

Das Konzept für die rechtliche Umsetzung der Regierungs- und
Verwaltungsreform sieht für jedes Departement eine Organisationsverordnung
(OV) vor. Die OV VBS umschreibt die Departementsziele und die
Departementsstruktur, die Ziele der Gruppen und direkt unterstellten Ämter
sowie die Kernaufgaben und Zuständigkeiten (soweit nicht in Facherlassen
geregelt) der Gruppen und Ämter des VBS.

Die neue Verordnung realisiert keine grösseren Reformprojekte. Diese sind
bereits umgesetzt (u. a. Bundesamt für Sport, Untergruppe Friedensförderung
und Sicherheitskooperation) oder sind den Reformvorhaben Bevölkerungsschutz
und Armee/ VBS XXI vorbehalten.

Die wesentlichsten Neuerungen im Einzelnen sind der Transfer des Stabs
Bundesrat Abteilung Presse und Funkspruch vom EJPD ins VBS, die
administrative Unterstellung des Nachrichtenkoordinators und des Lage- und
Früherkennungsbüros unter das VBS sowie die Zusammenlegung der Funktionen
Chef Doktrin und Stabschef Operative Schulung in der neuen Untergruppe
Doktrin und Operative Schulung.

EIDG. DEPARTEMENT FÜR VERTEIDIGUNG,
BEVÖLKERUNGSSCHUTZ UND SPORT
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