Besserer Schutz für das Ökosystem Atlantik
MEDIENMITTEILUNG
Neuer Zusatz zum OSPAR-Übereinkommen zum Schutz des Nordost-Atlantiks
Besserer Schutz für das Ökosystem Atlantik
Der Bundesrat hat heute eine neue internationale Regelung zum Schutz der
Nordsee und des östlichen Atlantiks genehmigt. Es handelt sich um ein
Zusatzabkommen zum OSPAR-Übereinkommen. Bisher war dieser Vertrag auf die
Reduktion der Gewässerverschmutzung im Nordost-Atlantik ausgerichtet. Mit
dem neuen Zusatz sollen auch die Ökosysteme der Meere und Küsten und die
biologische Vielfalt geschützt werden.
Mit dem OSPAR-Übereinkommen soll die Zusammenarbeit zum Schutze der Nordsee
und des östlichen Atlantiks verstärkt werden. Die Mitgliedstaaten
verpflichten sich, alles zu unternehmen, um die Verschmutzung der Meere
vom Lande aus, ab Offshore-Anlagen und ab Schiffen zu verhüten und zu
beseitigen. Das Abkommen wurde 1992 in Paris von den Anrainerstaaten des
Nordost-Atlantiks, der EU-Kommission sowie Luxemburg und der Schweiz als
Oberlieger im Einzugsgebiet der Nordsee unterzeichnet.
Zusammenarbeit für eine nachhaltige Entwicklung
Im Juli 1998, kurz nach Inkrafttreten des Übereinkommens, wurden anlässlich
der ersten Ministerkon-ferenz zusätzliche Massnahmen zum Schutz des
Ökosystems des Meeres beschlossen. Die Nordost-Atlantikstaaten
verabschiedeten die neue Anlage V zum Übereinkommen und machten damit
einen wichtigen Schritt zur nachhaltigen Entwicklung dieses Ökosystems.
Jetzt kann die OSPAR-Kommission Massnahmen in die Wege leiten, um die im
Meer und an der Küste lebenden Tiere und Pflanzen sowie deren Lebensraum
zu schützen. Meeresgebiete, die geschädigt worden sind, sollen so weit wie
möglich wiederhergestellt werden. Die Mitgliedstaaten verpflichten sich
ausserdem, menschliche Eingriffe einzuschränken, wenn sie Auswirkungen auf
die Meeresumwelt haben, zum Beispiel Baggerarbeiten für die Zwecke der
Schifffahrt, die Erschliessung von Öl- und Gasvorkommen, der Bau von
künstlichen Inseln und Riffen, das Verlegen von Kabeln und Rohrleitungen
oder Landgewinnungsmassnahmen. Zu diesem Zweck sollen laut dem neuen
Zusatzabkommen gemeinsame Programme und Massnahmen erarbeitet werden.
Die neue Vereinbarung betrifft in erster Linie die Meeresanrainerstaaten.
Die Schweiz will mit ihrer formellen Genehmigung des Zusatzes zum Ausdruck
bringen, dass sie die Bemühungen der OSPAR-Kommission zum Schutz der
Meeresökosysteme voll unterstützt. Die Erweiterung des OSPAR
-Übereinkommens ist ein Beispiel für die erfolgreiche Umsetzung der
Biodiversitätskonvention von Rio. Die Biodiversitätskonvention hält fest,
dass die Vertragsparteien Strategien, Pläne oder Programme zur Erhaltung
und nachhaltigen Nutzung der biologischen Vielfalt entwickeln müssen
Bern, 13. Dezember 1999
UVEK Eidgenössisches Departement für
Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation
Pressedienst
Auskünfte
Ueli Sieber, Sektion Gewässerreinhaltung, Bundesamt für Umwelt, Wald und
Landschaft (BUWAL), Tel: 031/ 322 69 50
Othmar Bühler, Sektionschef Landesgrenzen und Nachbarrecht, Direktion für
Völkerrecht, Tel: 031/322 30 72
Beilagen
Karte des OSPAR Konventionsgebietes und der Vertragsstaaten
Anlage V über den Schutz und die Erhaltung der Ökosysteme und der
biologischen Vielfalt des Meeresgebiets