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Besserer Schutz für das Ökosystem Atlantik

MEDIENMITTEILUNG

Neuer Zusatz zum OSPAR-Übereinkommen zum Schutz des Nordost-Atlantiks

Besserer Schutz für das Ökosystem Atlantik

Der Bundesrat hat heute eine neue internationale Regelung zum Schutz der
 Nordsee und des östlichen Atlantiks genehmigt. Es handelt sich um ein
 Zusatzabkommen zum OSPAR-Übereinkommen. Bisher war dieser Vertrag auf die
 Reduktion der Gewässerverschmutzung im Nordost-Atlantik ausgerichtet. Mit
 dem neuen Zusatz sollen auch die Ökosysteme der Meere und Küsten und die
 biologische Vielfalt geschützt werden.

Mit dem OSPAR-Übereinkommen soll die Zusammenarbeit zum Schutze der Nordsee
 und des östlichen Atlantiks verstärkt werden. Die Mitgliedstaaten
 verpflichten sich, alles zu unternehmen, um die Verschmutzung der Meere
 vom Lande aus, ab Offshore-Anlagen und ab Schiffen zu verhüten und zu
 beseitigen. Das Abkommen wurde 1992 in Paris von den Anrainerstaaten des
 Nordost-Atlantiks, der EU-Kommission sowie Luxemburg und der Schweiz als
 Oberlieger im Einzugsgebiet der Nordsee unterzeichnet.

Zusammenarbeit für eine nachhaltige Entwicklung

Im Juli 1998, kurz nach Inkrafttreten des Übereinkommens, wurden anlässlich
 der ersten Ministerkon-ferenz zusätzliche Massnahmen zum Schutz des
 Ökosystems des Meeres beschlossen. Die Nordost-Atlantikstaaten
 verabschiedeten die neue Anlage V zum Übereinkommen und machten damit
 einen wichtigen Schritt zur nachhaltigen Entwicklung dieses Ökosystems.
 Jetzt kann die OSPAR-Kommission Massnahmen in die Wege leiten, um die im
 Meer und an der Küste lebenden Tiere und Pflanzen sowie deren Lebensraum
 zu schützen. Meeresgebiete, die geschädigt worden sind, sollen so weit wie
 möglich wiederhergestellt werden. Die Mitgliedstaaten verpflichten sich
 ausserdem, menschliche Eingriffe einzuschränken, wenn sie Auswirkungen auf
 die Meeresumwelt haben, zum Beispiel Baggerarbeiten für die Zwecke der
 Schifffahrt, die Erschliessung von Öl- und Gasvorkommen, der Bau von
 künstlichen Inseln und Riffen, das Verlegen von Kabeln und Rohrleitungen
 oder Landgewinnungsmassnahmen. Zu diesem Zweck sollen laut dem neuen
 Zusatzabkommen gemeinsame Programme und Massnahmen erarbeitet werden.

Die neue Vereinbarung betrifft in erster Linie die Meeresanrainerstaaten.
 Die Schweiz will mit ihrer formellen Genehmigung des Zusatzes zum Ausdruck
 bringen, dass sie die Bemühungen der OSPAR-Kommission zum Schutz der
 Meeresökosysteme voll unterstützt. Die Erweiterung des OSPAR
-Übereinkommens ist ein Beispiel für die erfolgreiche Umsetzung der
 Biodiversitätskonvention von Rio. Die Biodiversitätskonvention hält fest,
 dass die Vertragsparteien Strategien, Pläne oder Programme zur Erhaltung
 und nachhaltigen Nutzung der biologischen Vielfalt entwickeln müssen

Bern, 13. Dezember 1999

UVEK Eidgenössisches Departement für
Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation
Pressedienst

Auskünfte

Ueli Sieber, Sektion Gewässerreinhaltung, Bundesamt für Umwelt, Wald und
 Landschaft (BUWAL), Tel: 031/ 322 69 50

Othmar Bühler, Sektionschef Landesgrenzen und Nachbarrecht, Direktion für
 Völkerrecht, Tel: 031/322 30 72

Beilagen

Karte des OSPAR Konventionsgebietes und der Vertragsstaaten

Anlage V über den Schutz und die Erhaltung der Ökosysteme und der
 biologischen Vielfalt des Meeresgebiets