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CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

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Erlass einer Beamtenordnung ETH-Bereich und einer Angestelltenordnung ETH-Bereich

PRESSEMITTEILUNG      13. Dezember 1999

Erlass einer Beamtenordnung ETH-Bereich und einer Angestelltenordnung
ETH-Bereich auf den 1. Januar 2000
Der Bundesrat hat für das Personal des ETH-Bereichs eine eigene
Beamten-ordnung und Angestelltenordnung erlassen und auf den 1. Januar 2000
in Kraft gesetzt. Damit verfügt der ETH-Rat über ein Personalrecht, das
seinen neuen Aufgaben und Verantwortlichkeiten im Rahmen von
Leistungsauftrag und eigenem Rechnungskreis Rechnung trägt.
Ab dem 1. Januar 2000 wird der ETH-Bereich mit Leistungsauftrag und eigenem
Rechnungskreis geführt. Bis zum Inkrafttreten des neuen
Bundespersonalgesetzes muss der ETH-Rat aber bereits mit Wirkung ab Januar
2000 über ein Personalrecht verfügen, das seinen neuen Aufgaben und
Verantwortlichkeiten auch hinsichtlich der Kompetenzen in dienstrechtlichen
Fragen gerecht wird.
Die beiden Verordnungen stützen sich auf das ETH-Gesetz und leiten sich von
der bestehenden Beamtenordnung und von der Angestelltenordnung ab, aus deren
Geltungsbereich die beiden Eidgenössischen Technischen Hochschulen und die
vier Forschungsanstalten entlassen werden. Inhaltlich unterscheiden sich die
neuen Verordnungen durch die Zuständigkeitsregelungen vom bisherigen
Personalrecht. Unverändert bleiben aber insbesondere die Dienstverhältnisse
der Mitarbeitenden.
Kernstück der neuen Verordnungen ist die Übertragung der Kompetenz zum
Erlass weiterer Ausführungsbestimmungen vom Eidg. Finanzdepartement und vom
Eidg. Personalamt an den ETH-Rat. Einzig in denjenigen Bereichen, wo aus
übergeordneten personalpolitischen Gründen im ganzen Bereich der allgemeinen
Bundesverwaltung die gleichen personalrechtlichen Bedingungen gelten sollen,
bleiben das Finanzdepar-tement und das Eidg. Personalamt für die weiteren
Regelungen zuständig.

 EIDG. DEPARTEMENT DES INNERN
 Presse- und Informationsdienst

Auskunft: Dr. Stephan Bieri, Delegierter und Vizepräsident ETH-Rat, 01/632
20 01
 Martin Sommer, Generalsekretariat ETH-Rat, 01/632 20 08