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Lohnmassnahmen für das Bundespersonal

PRESSEMITTEILUNG

Lohnmassnahmen für das Bundespersonal

Der Bundesrat hat beschlossen, dem Personal der allgemeinen
Bundesverwaltung einen Teuerungsausgleich von 1,0 Prozent zu gewähren.
Gleichzeitig hebt er die seit 1995 bestehende Lohnkürzung beim Kader auf
den 1. Januar 2000 auf. Die SBB AG und die POST sind nicht an diese
Lohnentscheide gebunden.

Mit dem Entscheid, dem Personal der allgemeinen Bundesverwaltung einen
generellen Teuerungsausgleich von 1 % zu gewähren und das so genannte
Kaderlohnopfer aufzuheben, reagiert der Bundesrat auf die Entwicklungen
von Wirtschaft und Arbeitsmarkt. Er vermindert damit auch die dem
Bundespersonal in den letzten Jahren auferlegten Lohneinbussen. Die Höhe
des Teuerungsausgleichs entspricht rund 2/3 der 1999 aufgelaufenen
Teuerung. Die Lohnmassnahmen sind mit den Bundespersonalverbänden
verhandelt worden. Sie treten in Kraft, sofern das Parlament der
entsprechenden Budgetrubrik zustimmt.

Die Aufhebung des Kaderlohnopfers wurde im Hinblick auf die weiterhin
positiven Konjunkturprognosen beschlossen. Der Bund hat je länger je
mehr Mühe, qualifizierte Führungskräfte und Spezialisten zu rekrutieren
bzw. zu halten. Vergleiche mit der Privatwirtschaft zeigen auch immer
wieder, dass der Bund im Kaderbereich und bei gut qualifizierten
Mitarbeitenden tendenziell tiefere Löhne bezahlt. Der Bundesrat erachtet
diese Lohnkürzung beim Kader daher als nicht mehr angebracht.

Die rechtlich verselbständigten Unternehmen Die POST und die SBB AG
werden die Personalmassnahmen wie im Vorjahr in eigener Kompetenz und
Verantwortung mit den Personalverbänden und Gewerkschaften verhandeln.

Auskunft:
Markus Heuberger, Budgeting/Reporting, Eidg. Personalamt, Tel. 031 322
62 52
Luigi Stoppia, Budgeting/Reporting, Eidg. Personalamt, Tel. 031 324 95
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EIDG. FINANZDEPARTEMENT
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6.12.1999