Schweizer Wappen

CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

Homepage
Mail
Suche

Anpassungen im Bereich der Pilotenausbildung bei der Luftwaffe

3003 Bern, 8. Dezember 1999

Medienmitteilung

Anpassungen im Bereich der Pilotenausbildung bei der Luftwaffe

Im Zusammenhang mit der Planung der Armee XXI befasst sich auch die
Luftwaffe mit Umstrukturierungen, welche im Einklang mit der Armee XXI
umgesetzt werden sollen. Unter anderem prüft eine Arbeitsgruppe, ob künftig
die Jet-Grundausbildung für Militärpiloten/innen wie bis anhin in der
Schweiz oder allenfalls im Ausland stattfinden soll. Entscheidungen sind
diesbezüglich noch keine gefallen. Neu wird eine
Rückerstattungsverpflichtung für diejenigen Berufsmilitärpiloten/innen
eingeführt, die den entsprechenden Vertrag vorzeitig auflösen.

Die Reduktion der Flugzeugbestände der Schweizer Luftwaffe hat zur Folge,
dass im Bereich Jet weniger Piloten benötigt werden. Der Nachwuchsbedarf an
Piloten für die Luftwaffe beläuft sich voraussichtlich in Zukunft im Bereich
"Jet" auf ca. 4 Berufsmilitärpiloten (BMP), im Bereich "Luft-Transport
 (Heli) auf ca zehn Piloten/innen (acht BMP, zwei Milizpiloten) pro Jahr.
Die hohen zeitlichen Anforderungen, welche an die F/A-18-Piloten gestellt
werden, sind nur durch Berufsmilitärpiloten erfüllbar. Der Nachwuchs für die
drei F/A-18-Staffeln wird deshalb in Zukunft nur mit Berufsmilitärpiloten
sichergestellt. Der Status des/r Miliz-Militärpiloten/in bleibt weiterhin
erhalten. Einerseits als Option im Bereich der Helikopterpiloten/innen ab
der Grundausbildung und andererseits bei den Jetpiloten, zum Beispiel nach
der vertraglich festgelegten und erfüllten Verweilzeit als
Berufsmilitärpilot in der Luftwaffe.

Der Führungsausschuss der Luftwaffe hat vor diesem Hintergrund entschieden,
dass mit dem Abschluss der LW-Offiziersschule B (Piloten) im Frühjahr 2001
alle dannzumal neu brevetierten Jet-Piloten/innen in das
Überwachungsgeschwader aufgenommen und zu BMP ausgebildet werden. Diese
verpflichten sich ihrerseits vertraglich zu mindestens acht Jahren Einsatz
als BMP in der Luftwaffe. Bei vorzeitiger Auflösung dieses Vertrags kommt
neu eine Rückerstattungsverpflichtung für einen Teil der Ausbildungskosten
zum Tragen. Die Höhe dieses Betrags richtet sich nach den Dienstjahren als
BMP in der Luftwaffe. Diese Rückerstattungsverpflichtung ist integrierender
Bestandteil der Anstellung als BMP-Anwärter im Überwachungsgeschwader. Sie
hat auch Gültigkeit für die Berufsmilitär-Helikopterpiloten/innen der
Luftwaffe.

 EIDGENÖSSISCHES DEPARTEMENT FÜR VERTEIDIGUNG,  BEVÖLKERUNGSSCHUTZ UND SPORT
 Information