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Unerlaubte Unterbrecherwerbung bei TV3

MEDIENMITTEILUNG

Unerlaubte Unterbrecherwerbung bei TV3

BAKOM verlangt Korrekturen

TV3 betreibt unerlaubte Unterbrecherwerbung. Zu diesem Schluss kommt das
 Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) nach Abschluss eines
 Aufsichtsverfahrens. TV3 hat bis zum 24. Januar 2000 Zeit, die gerügte
 Programmunterbrechung zu stoppen und den rechtmässigen Zustand
 herzustellen.

Das BAKOM beanstandet insbesondere die Unterbrechung von einstündigen
 Sendungen wie "Fohrler live", "Räz", "Emergency Room". Zwischen die zwei
 Sendeblöcke werden Werbespots und das Publikumsspiel "Due" bzw. der
 Wetterbericht geschaltet. Die einstündigen Produktionen sind in sich
 geschlossene Sendungen, die nach den Vorschriften des Radio- und
 Fernsehgesetzes (RTVG) nicht unterbrochen werden dürfen; dies wäre nur
 möglich, wenn die Sendungen länger als 90 Minuten dauerten. TV3 hat laut
 der Verfügung des BAKOM bis am 24. Januar 2000 Zeit, die beanstandete
 Unterbrecherwerbung zu stoppen. TV3 hat die Möglichkeit, diese Verfügung
 beim Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und
 Kommunikation (UVEK) anzufechten.

In einem parallel laufenden Verfahren klärt das BAKOM zudem ab, ob die
 Unterbrecherwerbung auch strafrechtlich relevant ist; ist dies der Fall,
 so hat TV3 mit einer Busse bis zu 50'000 Franken und mit der Einziehung
 der unrechtmässig erzielten Einnahmen zu rechnen.

Ähnliche BAKOM-Entscheide gegen andere Veranstalter sind mittlerweile
 rechtskräftig.

Biel, 8. Dezember 1999

Bundesamt für Kommunikation
Amtskommunikation

Auskünfte: Carole Gerber, Leiterin Aufsicht RTV 032 327 54 49