Unerlaubte Unterbrecherwerbung bei TV3
MEDIENMITTEILUNG
Unerlaubte Unterbrecherwerbung bei TV3
BAKOM verlangt Korrekturen
TV3 betreibt unerlaubte Unterbrecherwerbung. Zu diesem Schluss kommt das
Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) nach Abschluss eines
Aufsichtsverfahrens. TV3 hat bis zum 24. Januar 2000 Zeit, die gerügte
Programmunterbrechung zu stoppen und den rechtmässigen Zustand
herzustellen.
Das BAKOM beanstandet insbesondere die Unterbrechung von einstündigen
Sendungen wie "Fohrler live", "Räz", "Emergency Room". Zwischen die zwei
Sendeblöcke werden Werbespots und das Publikumsspiel "Due" bzw. der
Wetterbericht geschaltet. Die einstündigen Produktionen sind in sich
geschlossene Sendungen, die nach den Vorschriften des Radio- und
Fernsehgesetzes (RTVG) nicht unterbrochen werden dürfen; dies wäre nur
möglich, wenn die Sendungen länger als 90 Minuten dauerten. TV3 hat laut
der Verfügung des BAKOM bis am 24. Januar 2000 Zeit, die beanstandete
Unterbrecherwerbung zu stoppen. TV3 hat die Möglichkeit, diese Verfügung
beim Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und
Kommunikation (UVEK) anzufechten.
In einem parallel laufenden Verfahren klärt das BAKOM zudem ab, ob die
Unterbrecherwerbung auch strafrechtlich relevant ist; ist dies der Fall,
so hat TV3 mit einer Busse bis zu 50'000 Franken und mit der Einziehung
der unrechtmässig erzielten Einnahmen zu rechnen.
Ähnliche BAKOM-Entscheide gegen andere Veranstalter sind mittlerweile
rechtskräftig.
Biel, 8. Dezember 1999
Bundesamt für Kommunikation
Amtskommunikation
Auskünfte: Carole Gerber, Leiterin Aufsicht RTV 032 327 54 49