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Innere Sicherheit

Finanzielle Leistungen an die Kantone zur Wahrung der inneren Sicherheit

Bundesrat konkretisiert die finanzielle Abgeltung in einer Verordnung

Der Bundesrat hat am Montag die finanziellen Leistungen an die Kantone zur
Wahrung der inneren Sicherheit konkretisiert und die entsprechende
Verordnung auf den 1. Januar 2000 in Kraft gesetzt.

Die Kantone erhalten gemäss dem am 1. Juli 1998 in Kraft getretenen
Bundesgesetz über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit (BWIS) für
verschiedene Aufgaben eine finanzielle Abgeltung. Gemäss den in der
Verordnung festgelegten Berechnungsgrundlagen wird der Bund den Kantonen
künftig rund 6,4 Millionen Franken für Aufgaben im Bereich der
Informationsbeschaffung bezahlen. Für Schutzaufgaben zugunsten des Bundes
(Bewachung von ausländischen Vertretungen, internationale Konferenzen,
Schutz der Bundesverwaltung usw.) werden jene Kantone entschädigt, die in
einem grossem Ausmass belastet sind.

Die Kosten des Bundes werden zurzeit auf rund 20 Millionen Franken
geschätzt. Für ausserordentliche Ereignisse, wie internationale Konferenzen
und Staatsbesuche, lässt sich der Betrag nicht beziffern. Schliesslich wird
der Bund das Schweizerische Polizeiinstitut (SPI) in Neuenburg mit 900 000
Franken verstärkt unterstützen.

Die Verordnung über die finanziellen Leistungen an die Kantone zur Wahrung
der inneren Sicherheit wird später in die umfassenden
Ausführungsbestimmungen zum BWIS überführt. Diese umfassenden Bestimmungen
sollen die laufende Reorganisation des Polizeibereichs auf Stufe Bund
berücksichtigen, weshalb sie erst auf den 1. Januar 2001 in Kraft gesetzt
werden können.

Bern, 6. Dezember 1999