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Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

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Änderungen im Versicherungsrecht:

Änderungen im Versicherungsrecht: verstärkte Aufsicht, teilbare Prämien,
bessere Information

Bundesrat gibt Botschaft zur Revision des Versicherungsaufsichtsrechts und
zur Änderung des Versicherungsvertragsgesetzes in Auftrag

Der Bundesrat hat von den Ergebnissen des Vernehmlassungsverfahrens zur
Gesamtrevision des Versicherungsaufsichtsrechts und zur Aenderung des
Versicherungsvertragesgesetzes Kenntnis genommen. Er hat das Eidgenössische
Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) beauftragt, im Lauf des nächsten
Jahres eine Botschaft an die Eidgenössischen Räte vorzulegen. Der Bundesrat
hat den Differenzen, die im Vernehmlassungsverfahren zutage getreten sind,
besondere Aufmerksamkeit gewidmet und sich auch darüber ausgesprochen, wie
er das Revisionsvorhaben zu gestalten gedenkt. Namentlich soll das
sogenannte Prinzip der Unteilbarkeit der Prämien aufgegeben und eine
verbesserte Information der Konsumenten über die Versicherungsprodukte vor
Abschluss eines Vertrags gewährleistet werden.

Schwerpunktverschiebung beim Aufsichtsrecht

Die Idee, das derzeit auf fünf Gesetze verteilte Versicherungsaufsichtsrecht
in einem einzigen Erlass zusammenzufassen, wurde in der Vernehmlassung
durchwegs begrüsst. Dasselbe gilt für die Absicht, den Schwerpunkt der
Aufsicht zu verlagern, und zwar von der Kontrolle der Produkte zu einer
verschärften Kontrolle der Solvenz der Versicherungsunternehmen.
Diesbezüglich haben allerdings namentlich die Versicherungsunternehmungen
sich kritisch geäussert. Sie möchten die bestehenden vorgängigen
Genehmigungsverfahren durch nachträgliche Mitteilungen an die
Aufsichtsbehörden ersetzen. Auch widersetzen sie sich der Absicht, dass ein
von jeder Versicherungsunternehmung zu ernennender verantwortlicher Aktuar
über Vorkommnisse, die ihn zu Interventionen veranlassen, der
Aufsichtsbehörde pflichtgemäss Bericht zu erstatten hätte.

Unterschiedliche Stellungnahmen zu Vermittlern und Interventionsbefugnis

Im weiteren sah der Vorentwurf die Einführung eines Registers vor, in das
die Versicherungsvermittler - Agenten und Makler - einzutragen wären, sofern
sie gewisse Voraussetzungen erfüllen, namentlich was ihre berufliche
Qualifikationen anbelangt. Unter den Stellungnahmen finden sich sowohl
Befürworter einer Registrierungspflicht für alle Vermittler (einschliesslich
jener, die diese Tätigkeit nur nebenbei ausüben) als auch Befürworter einer
völlig freiwilligen Eintragung. Schliesslich hat auch der Umfang der
Interventionsbefugnis der Aufsichtsbehörde gegenüber missbräuchlichem
Verhalten der Versicherungsunternehmen und der Vermittler zu stark
divergierenden Stellungnahmen Anlass gegeben.

Grundsätzliche Zustimmung zum Prinzip der Teilbarkeit der Prämie

In der Vernehmlassung zum Vorentwurf für eine Teilrevision des
Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) fanden sich neben Zustimmung auch
kritische Stellungnahmen. Sie wollten die Revision auf jene Punkte
beschränken, die durch das Aufsichtsrecht und die parlamentarischen
Vorstösse vorgegeben waren. Hängig ist zur Zeit eine Motion mit dem
Begehren, das sogenannte Prinzip der Unteilbarkeit der Prämie aufzugeben. Es
würde den Versicherten das Recht einräumen, den nicht verbrauchten Teil der
Prämie zurückzuverlangen, wenn der Versicherungsvertrag im Lauf des
Versicherungsjahres beendet wird. Das Prinzip der Teilbarkeit der Prämie
fand grundsätzliche Zustimmung, wobei gewisse Vernehmlassungsteilnehmer
Ausnahmen wünschten, zum Beispiel bei Kündigung des Vertrages im
Schadenfall.

Verbesserte Information des Versicherungsnehmers

Unter den vorgeschlagenen Aenderungenfinden sich die Vorschriften über die
verbesserte Information des künftigen Versicherungsnehmers durch die
Versicherungsunternehmung. Ein Problem, das gelöst werden muss, ist jenes
der Information über Versicherungsprodukte, die über elektronische Medien
(Internet) verkauft werden.

Bern, 6. Dezember 1999

Weitere Auskünfte:
Peter Streit, Bundesamt für Privatversicherungswesen, Tel. 031 322 79 23